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SSZ Projekt bei Sandoz gewinnt den HR Award Austria 2023

Die Sandoz GmbH hat mit dem von uns begleiteten Projekt den HR Award 2023 in Österreich gewonnnen. Mit unserem NEW WORKforce Management-Ansatz wurden Schichtpläne und Wochenarbeitszeit flexibilisiert, so dass Mitarbeitende viel Einfluss auf ihre persönliche Arbeitszeit haben. Wir freuen uns, dass hiermit auch endlich ein Projekt für die Deskless Workforce als auszeichnungswürdig angesehen wurde.

Nach unserem HR Innovation Award 2018, dem 2. Platz beim Personalwirtschaftspreis und der TOP 40 HR-Köpfe-Platzierung unseres Geschäftsführenden Partners Guido Zander ist dies nun bereits die vierte maßgebliche Auszeichnung für SSZ und unser innovatives Denken. Wir freuen uns sehr darüber und sehen dies als Ansporn für die Zukunft. Möchten Sie auch einen Innovation Award gewinnen? Sprechen Sie uns an.

Buch „Wundermittel 4-Tage-Woche?“ ist am 12.9.2023 erschienen

 

Pünktlich zum Start der Zukunft Personal erscheint das neue Buch unseres geschäftsführenden Partners, Guido Zander, unter dem Titel: „Wundermittel 4-Tage-Woche? – Chancen, Risiken, Grenzen, flexible Alternativen“. Durch die Forderung der IG Metall nach der 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich zzgl. einer 8,5%igen Lohnerhöhung ist das Thema aktueller denn je. Ursache dafür ist die undifferenzierte Diskussion und imer wieder auch schlichtweg falsche Darstellung der Studienlage.

In dem Buch geht es darum, die 4-Tage-Woche realistisch und differenziert mit allen Vor- und Nachteilen zu betrachten. In seinem Buch beschreibt er, unter welchen Bedingungen die 4-Tage-Woche funktioniert, welche Effekte zu erwarten sind und wo aber auch die Grenzen liegen. Zudem stellt er praxistaugliche Alternativen zur 4-Tage-Woche vor, die deutlich flexibler sind und ähnlich positive Effekte aufweisen. Anhand von realen Praxisbeispielen zeigt er, wie Arbeitszeitflexibilisierung in unterschiedlichen Branchen gestaltet und umgesetzt werden kann.

Guido Zander weist eindrücklich darauf hin, dass flexible Arbeitszeiten und eine Unternehmenskultur, in der sich die Mitarbeitenden wohlfühlen, die eigentlichen Themen der Unternehmen heute sind. Die pauschale Einführung der 4-Tage-Woche ohne diese Flexibilitätsmöglichkeiten bringt uns nicht weiter.

Mit Vorworten von Thomas Sattelberger und Cawa Younosi.

Inhalte:

  • Mögliche Ausprägungen einer 4-Tage-Woche: Arbeitszeitverdichtung bei vollem Lohnausgleich, Arbeitszeitreduktion mit und ohne vollem Lohnausgleich
  • Voraussetzungen für die 4-Tage-Woche: Bedarfstyp, Öffnungs- bzw. Betriebszeit, Art der Tätigkeit, Höhe der Wochenarbeitszeit, Wettbewerbssituation sowie Ausgangsproduktivität, Profitabilität und Größe der Unternehmen
  • Zu erwartende Auswirkungen auf Produktivität, Mitarbeitendenzufriedenheit, Krankenquote, Arbeitgeberattraktivität, Fachkräftemangel und Energieverbrauch
  • Die Studienlage zur 4-Tage-Woche: Microsoft Japan, Island, UK-Studie
  • Arbeitszeitflexibilisierung als Alternative
  • Umsetzungsbeispiele für flexible Arbeitszeitverkürzung

Das Buch ist überall im Buchhandel erhältlich.

https://www.amazon.de/Wundermittel-4-Tage-Woche-flexible-Alternativen-Fachbuch/dp/3648175092/ref=tmm_pap_swatch_0?_encoding=UTF8&qid=1694081258&sr=8-3

oder direkt im Haufeshop: https://shop.haufe.de/prod/wundermittel-4-tage-woche

Interview zum Thema 4-Tage-Woche von Guido Zander in der Wirtschaftswoche

In dem Interview führt Guido Zander  aus,

📍warum die Pauschalforderung nach der 4-Tage-Woche nicht sinnvoll ist,
📍dass die viel zitierten Studien auch diese Pauschalforderung nicht stützen
📍dass wir über die faire Verteilung von Produktivitätsgewinnen reden müssen
📍welche Alternativen es gäbe

Hier der Link zum Artikel

 

NTV-Interview von unserem Partner Guido Zander zur Forderung der IG Metall in Bezug auf die 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich

Hier die Einordnung zur IG-Metall-Forderung nach der 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich und 8,5% mehr Lohn in einem Interview von Guido Zander mit ntv.

📍Ich bin nicht gegen eine Vier-Tage-Woche, als eine Möglichkeit von vielen kann das eine gute Sache sein. Der Punkt ist aber, um die umzusetzen – mit vollem Lohnausgleich und weitestgehend verlustfrei – sind bestimmte Voraussetzungen notwendig und die sind in den einzelnen Betrieben und Branchen sehr unterschiedlich gegeben.
📍Die Vier-Tage-Woche ist ein sehr starres Modell. Flexible Modelle, vielleicht auch mit einer Reduktion von Arbeitszeit, würden viele Unternehmen eher weiterbringen.
📍Was ich genauso problematisch finde, ist, wenn sich Leute wie Hüther hinstellen und sagen, wir müssen alle wieder 42 Stunden die Woche arbeiten. In Schichtbetrieben führen 42 Stunden definitiv zu einer deutlich höheren Krankenquote. Das heißt, die zwei Stunden mehr würden schnell wieder aufgefressen werden.
📍Volkswirtschaftlich gesehen glaube ich, dass die Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich den Fachkräftemangel eher verschlimmern würde, wenn der Kapazitätsverlust nicht durch gestiegene Produktivität ausgeglichen werden kann.
📍Betrieblich gesehen wird ein Einzelunternehmen natürlich im Recruiting einen Vorteil gegenüber Unternehmen mit einer Fünf-Tage-Woche haben. Wenn 40 Stunden auf vier Tage statt auf fünf verteilt werden, stellt sich in vielen Berufen … aber auch die Frage, ob das noch attraktiv ist.

Her der Link zum vollständigen Interview.

 

Unser Partner Guido Zander wird zu den TOP 40 HR-Köpfen 2023 gewählt

Auch 2023 hat das Personalmagazing wieder die TOP 40 HR-Köpfe gewählt. Uns freut es besonders, dass unser geschäftsführender Partner einer davon ist.

Auswahlkriterien waren:
📍Exzellente Beratungsleistung: Fokus auf Zukunftsthemen, Verknüpfung der Personal- und Unternehmensstrategie Entwicklung von Leuchtturmprojekten
📍Gestaltungsanspruch über die Beratung hinaus: Beteiligung an der Meinungsbildung der HR-Community, Wahrnehmung von relevanten ehrenamtlichen Aufgaben
📍Überzeugende Persönlichkeit mit Anstand

In der Laudatio heißt es:
„Er nimmt die Welt der gewerblich Beschäftigten (Blue Collar) in den Blick. Während sich die Debatte um die neue hybride Arbeitswelt vor allem um die Bürowelt dreht, veröffentlichte Guido Zander zusammen mit Burkhard Scherf mitten in der Coronapandemie das Buch „New Workforce Management“, das neue Arbeitskonzepte für Fabriken, Logistikzentren oder Krankenhäuser aufzeigte. Seine Mission: New Work und mehr Arbeitszeitautonomie sei auch in gewerblichen Jobs möglich. Der gelernte Wirtschaftsinformatiker weiß, wovon er spricht. Seit 18 Jahren ist Zander geschäftsführender Partner der SSZ Beratung, die sich auf #Arbeitszeit, #Schichtplanung und #WorkforceManagement konzentriert hat. Seine Unabhängigkeit von Technologieherstellern wird ebenso geschätzt wie seine angenehme und unprätentiöse Art. Auch bei der Debatte um #Zeiterfassung waren seine zahlreichen Beiträge von Sachkenntnis und Differenziertheit geprägt.“

Experteneinschätzung zum BAG-Urteil samt Urteilsbegründung

Urteilsbegründung des BAG-Urteils zur Arbeitszeiterfassung – Grobe Einordung in einem Gespräch von Arbeitsrechtler zu Arbeitszeitexperten

Unternehmen mit betrieblichen Aktivitäten in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mittels eines objektiven, zugänglichen und verlässlichen Systems zu erfassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof bereits in einer Entscheidung aus Mai 2019 gefordert und den deutschen Gesetzgeber aufgefordert, tätig zu werden. Dies ist bislang nicht geschehen, so dass das Bundesarbeitsgericht das Heft des Handelns in die Hand genommen hat.

Guido Zander: Sebastian, in unserem letzten Gespräch zum BAG-Urteil hatten wir uns ja bereits ausführlich darüber unterhalten. Kannst Du bitte nochmal kurz zusammenfassen, was das BAG damals entschieden hat?

Sebastian Maiß: Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 1 ABR 22/21) musste sich mit der Frage befassen, ob ein Betriebsrat von einem Arbeitgeber verlangen kann, dass dieser eine elektronische Arbeitszeiterfassung einrichtet. Ein solches Recht wurde bislang vom BAG abgelehnt. Begründet hat das BAG dies – sehr verkürzt – damit, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats allein der Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen dient. Der Arbeitgeber konnte daher selbst darüber entscheiden, „ob“ er eine solche technische Einrichtung einführt, der Betriebsrat konnte allein über das „Wie“ der Ausgestaltung mitbestimmen.“

Guido Zander: Das an sich ist ja erstmal noch nicht so spektakulär. Aber letztendlich hat das BAG ja deshalb so entschieden, weil es laut EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung ohnehin bereits die Verpflichtung der Arbeitgeber gibt, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.

Sebastian Maiß: Richtig Guido. Das BAG setzt die Entscheidung des EuGH um und erteilt einen deutlichen Rüffel an den deutschen Gesetzgeber. Dieser hätte die Entscheidung des EuGH umsetzen müssen, was bislang ja nicht erfolgt ist. Dennoch seien deutsche Unternehmen aber bereits jetzt und ab sofort dazu verpflichtet, die Dauer der täglichen Arbeitszeit mit deren Beginn und Ende sowie der Überstunden zu erfassen. Dies gilt für alle Unternehmen, und zwar unabhängig davon, wie groß sie sind und ob bei ihnen ein Betriebsrat gebildet wurde.

Guido Zander: Der Teil ist für mich am überraschendsten und auch am schwierigsten. Der Überstundenbegriff bezieht sich ja auf die tägliche vertragliche Arbeitszeit, sehr häufig werden in den Unternehmen aber die Überstunden mittlerweile auf längere Ausgleichszeiträume bezogen, bei der Jahresarbeitszeit also auf ein Jahr. Was bedeutet dies nun für die Erfassung der Arbeitszeit, wie wäre im Falle einer Jahresarbeitszeit die Überstunde zu bewerten und zu erfassen?

Sebastian Maiß: Du hast die wunde Stelle gefunden. Das Bundesarbeitsgericht fordert in der Tat, auch Überstunden zu erfassen. Der EuGH hat „lediglich“ gefordert, dass die tägliche Arbeitszeit gemessen werden muss. Auf die explizite Erfassung von „Überstunden“ hat der EuGH nicht abgestellt. Das BAG hat nun entschieden, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit zu erfassen sind. Die bloße Erfassung der Dauer reicht damit nicht aus. Es stellt sich daher die Frage, was unter „Überstunden“ im Sinne der Rechtsprechung des BAG zu verstehen ist. „Überstunden“ sind nach dem Verständnis des deutschen Arbeitsrechts diejenigen Stunden, die über die individualvertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgehen (Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne). „Mehrarbeit“ ist hingegen die Arbeitszeit, die über die Arbeitszeit nach dem ArbZG (also 8 Stunden / Tag) hinausgeht, § 16 Abs. 2 ArbZG (Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzes). Wenn man also den Begriff der „Überstunde“ zugrunde legt, wären auch die Überschreitungen der täglich geschuldeten Arbeitszeit zu erfassen und eben nicht erst die Überschreitung der werktäglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden. Dies ist in der Praxis ein ganz erheblicher Unterschied. Denn die Erfassung der Überstunden kann auch Auswirkungen auf die Vergütung haben. Die prozessuale Durchsetzung von Überstundenansprüchen ist – wie das BAG bereits ausgeführt hat – in der Praxis für Arbeitnehmer mit hohen Hürden verbunden. Anders ist dies dann, wenn diese Zeiten durch den Arbeitgeber anerkannt sind – zum Beispiel durch eine dokumentierte Arbeitszeiterfassung.

Guido Zander: Und neben der Definition der Überstunde ist für mich auch die Definition der Arbeitszeit immer schwieriger. In einer Produktion mag das noch einfach sein, z.B. Arbeitsbeginn und Ende ist bei Ein- und Austritt vom Werksgelände. Bei Wissensarbeitern ist das deutlich schwieriger. Ich habe mal ein komplettes Arbeitszeitsystem für einen Kunden im Kopf während des Joggens entwickelt und danach nur noch aufgeschrieben. Joggen ist eigentlich Freizeit, Konzeptentwicklung ist Arbeitszeit. Zudem gibt es ja auch sonst immer mehr Vermischungen wie z.B. die private Onlinebestellung während der Arbeitszeit oder Homeschooling etc. Die Arbeitstage sind so fragmentiert, muss man dass dann so kleinteilig erfassen und muss das elektronisch sein?

Sebastian Maiß: Das Bundesarbeitsgericht fordert zunächst einmal, dass die Dauer der Arbeitszeit mit deren Beginn und Ende erfasst werden muss. Denklogisch wären dann auch Pausen sowie sonstige Unterbrechungen zu erfassen, die Auswirkungen auf die Dauer der täglichen Arbeitszeit haben können. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht keine bestimmte Form der Erfassung der Arbeitszeit vorgeschrieben. Bei der Auswahl des Systems können Arbeitgeber vor allem die Besonderheiten der jeweils betroffenen Tätigkeitsbereiche der Arbeitnehmer und die Eigenheiten des Unternehmens – insbesondere seine Größe – berücksichtigen. Die Erfassung kann dann beispielsweise auch händisch mit Stift und Papier oder auf andere Art und Weise erfolgen. Die Arbeitszeiterfassung darf sich allerdings nicht darauf beschränken, Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Überstunden lediglich zu „erheben“. Die bloße Speicherung manuell eingegebener Daten genügt also nicht. Die Daten müssen durch den Arbeitgeber erfasst und aufgezeichnet werden.

Es reicht ferner nicht aus, wenn Arbeitgeber den Mitarbeitern ein Arbeitszeiterfassungssystem zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung stellen, sie müssen die Erfassung auch durch geeignete Maßnahmen kontrollieren und die erfassten Daten für die Dauer von mindestens 2 Jahren aufbewahren.

Guido Zander: Mein Verständnis bisher war, dass es z.B. ausreicht, wenn Mitarbeiter den ersten Beginn des Arbeitstages und das letzte Ende des Arbeitstages und die Dauer der erbrachten Arbeitszeit in dieser Zeitspanne dokumentieren. Hat die Begründung des BAG daran jetzt etwas geändert?

Sebastian Maiß: Nein, meines Erachtens nicht. Arbeitgeber müssen dann aber durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass innerhalb dieses Zeitfensters von Beginn und Ende der Arbeitszeit auch die tatsächlich Dauer der geleisteten Arbeit erfasst wird, z.B. abzüglich der Pausenzeiten.

Guido Zander: Wenigsten dürfen die Arbeitgeber die Erfassung auf die Mitarbeiter delegieren. Bei einer nicht elektronischen Arbeitszeiterfassung kann dies beispielsweise so erfolgen, dass sich Arbeitgeber die von den Mitarbeitern selbst ausgefüllten Zeiterfassungsbögen regelmäßig vorlegen lassen. Da es sich aber laut EuGH um ein „verlässliches“ Zeiterfassungssystem handeln muss, wird allerdings eine monatliche Erfassung der Zeiten nicht ausreichend sein. Somit muss sowohl die Erfassung als auch die Kontrolle dazu zeitnah nach erbrachter Arbeitsleistung erfolgen. Gleiches gilt natürlich auf für elektronische Zeiterfassungen. D.h. es nicht das Medium ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Erfassung.

Sebastian Maiß: Richtig, unabhängig davon, wie die Arbeitszeiterfassung erfolgt, haben Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Arbeitszeiterfassung auch eingehalten und Verstößen nachgegangen wird. Das ist schlichtweg klassische „Compliance“. Aber unabhängig davon hat das Bundearbeitsgericht ausdrücklich entschieden, dass der Arbeitgeber einen Spielraum bei der Umsetzung der Arbeitszeiterfassung hat. Es muss sich daher nicht um „ein gleiches Zeiterfassungssystem“ für alle Mitarbeiter handeln. Dieses kann vielmehr auch die Besonderheiten einzelner Tätigkeiten berücksichtigen. Zu solchen Tätigkeiten gehören insbesondere ortsungebundene Tätigkeiten wie beispielsweise im Homeoffice oder Mobiler Arbeit oder auch von Außendienstmitarbeitern. Für diese Tätigkeiten können Arbeitgeber passgenaue betriebliche Regeln schaffen, die einerseits den mit der Zeiterfassung intendierten Gesundheitsschutz berücksichtigen, andererseits aber auch die Interessen der Mitarbeiter und des Arbeitgebers berücksichtigen, einfach handhabbare Lösungen zu schaffen. Die vorbeschriebenen Kontrollpflichten des Arbeitgebers bestehen aber auch hier natürlich und Arbeitgeber sollten in ihrem Zeiterfassungssystem sicherstellen, dass sie auch an diese Daten gelangen und sie selbst aufbewahren.

Guido Zander: Bis dato waren „echt“ Leitende Angestellte nicht an die Regelung des Arbeitszeitgesetzes gebunden. Hat sich da jetzt etwas durch das BAG-Urteil geändert?

Sebastian Maiß: Das Bundesarbeitsgericht hat offen gelassen, ob die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit auch für „echt“ Leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG gilt. Es hat zwar ausgeführt, dass es grundsätzlich denkbar ist, dass bestimmte Personengruppen von der Verpflichtung der Erfassung der Arbeitszeit ausgenommen werden. Dies sieht das Europäische Recht (Arbeitszeitrichtlinie) auf die das deutsche ArbZG zurückgeht, ausdrücklich vor. Das Bundesarbeitsgericht sieht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aber gerade nicht aus dem ArbZG sondern aus dem ArbSchG. Dessen Anwendungsbereich ist weiter als der des ArbZG und erfasst alle Arbeitnehmer (egal ob Leitende Angestellte oder nicht). In dem durch das BAG entschiedenen Fall kam es auf diese Frage aber nicht an, da es allein um die Frage der Reichweite der Mitbestimmung des Betriebsrats ging. Diese gilt aber nur für Arbeitnehmer, die nicht „echt“ Leitende Angestellte sind, also Arbeitnehmer, Auszubildende, AT-Angestellte oder auch Führungskräfte.  Die Arbeitszeiterfassung gilt hingegen nicht für Organe wie Geschäftsführer und Vorstände.

Weiterhin ungeklärt ist daher, ob auch Leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG verpflichtet sind, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Ich meine, dass gute Gründe dafürsprechen, sie hiervon auszunehmen. Denn das ArbZG nimmt in § 18 Abs. 1 Ziffer 1 ArbZG die Leitenden Angestellten ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des ArbZG aus. Nichts anderes dürfte dann für die Verpflichtungen nach dem ArbSchG gelten. Aber wie gesagt, die Diskussion hierzu ist im Gang. Zudem sind Leitende Angestellte auch nicht „schutzlos“ gestellt. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 618 BGB) darf dieser auch diese Mitarbeitergruppe nicht grenzenlos tätig werden lassen. Sie verfügen ja nicht anders als „normale“ Mitarbeiter über Superkräfte, nur weil sie regelmäßig mehr Geld verdienen oder mehr Verantwortung tragen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet es, dass Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen darauf achtet, dass Leitende Angestellte nicht überfordert werden.

Gerade bei Leitenden Angestellten wird ja auch meistens Vertrauensarbeitszeit praktiziert.

Guido Zander: Vertrauensarbeitszeit, das ist ein super Stichwort. Sowohl nach dem EuGH- als auch dem BAG-Urteil wurde ja wegen der „Stempelpflicht“ das Ende der Vertrauensarbeitszeit heraufbeschworen. Nach heutigem Stand muss man sagen, dass dem nicht so ist, da ja die Arbeitszeiterfassung auf die Mitarbeiter vertrauensbasiert übertragen werden kann. Es kommt aber auf die Ausgestaltung und Intention an. Versteht man diese in dem Sinne einer flexiblen durch die Mitarbeiter selbst gestalteten Lage der Arbeitszeit, die die Arbeit dieser Mitarbeiter an der geleisteten Tätigkeit und nicht dem Umfang der Arbeitszeit misst, wird dies auch zukünftig wie bisher möglich sein – eben nur mit einer entsprechenden Erfassung der Arbeitszeiten. Sieht man in der Vertrauensarbeitszeit aber nur eine „Mehrarbeitauszahlungsvermeidungsstrategie“ ohne jegliche Transparenz der geleisteten Arbeitszeit, dann wird das nicht mehr funktionieren. Spätestens jetzt mit der Klarstellung, dass auch Überstunden erfasst werden müssen, wird diese Transparenz dafür sorgen, dass Mitarbeiter, die das Gefühl haben, ausgenutzt zu werden, die Einführung eines Zeitkontos fordern werden. Denn das sei auch noch einmal gesagt: Weder der EuGH noch das BAG haben das Führen eines Zeitkontos gefordert. Es geht einzig und allein um die Möglichkeit, Verstöße gegen das ArbZG als Gesundheitsschutz zu erkennen bzw. zu vermeiden. Ob die Überstunden auf einem Zeitkonto transparent gemacht, bezahlt oder wieder freigegeben werden, ist nach wie vor Teil einer betrieblichen Regelung.

Sebastian Maiß: In der Tat, ein Zeitkonto ist explizit nicht gefordert! Allerdings sollten die Arbeitgeber jetzt bezüglich der anderen Themen aktiv werden. Aus meiner Sicht sollten folgende Schritte eingeleitet werden:

  • Prüfung des Status Quo der Arbeitszeiterfassung unter Berücksichtigung der derzeitigen gesetzlichen und nun von dem Bundesarbeitsgericht entwickelten Leitplanken und der insoweit bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Prüfung und ggf. Aktualisierung der arbeits- und tarifvertraglichen Regelungen im Hinblick auf den Umgang mit Überstunden.

Gibt es aus Deiner Sicht noch etwas Guido?

Guido Zander: Ja, zusätzlich sollten noch die Arbeitszeitmodelle und die Einsatzplanungsprozesse überprüft werden. Wenn wir ehrlich sind, wird auch die aktuelle Rechtsprechung bzgl. der Notwendigkeit der Erfassung von Arbeitszeiten über 8 Stunden nur selten umgesetzt. Das kann ja bereits heute in jedem Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 1.600 Euro geahndet werden. Ändert sich daran jetzt etwas durch das BAG-Urteil?

Sebastian Maiß: Zukünftig könnten die Arbeitsschutzbehörden bei Verstößen gegen die weitergehenden Verpflichtungen zur Erfassung der Arbeitszeit Anordnungen treffen, den durch das BAG entwickelten Aufzeichnungspflichten nachzukommen. Weigern sich Arbeitgeber, können noch deutlich höhere Bußgelder folgen.

Guido Zander: Das heißt, dass es sich lohnt, so schnell wie möglich aktiv zu werden.

Sebastian Maiß: Korrekt. Und wir müssen ja auch im Blick behalten, dass der Betriebsrat bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung (derzeit noch) ein Mitbestimmungsrecht hat.

Guido Zander: Warum „derzeit noch“?

Sebastian Maiß: Das Bundesarbeitsgericht ist in den Entscheidungsgründen hart mit dem Gesetzgeber ins Gericht gegangen und hat diesem auf den vorweihnachtlichen Wunschzettel geschrieben, dass er die Arbeitszeiterfassung nun endlich gesetzlich regeln soll. Dies wird (möglicherweise) dann auch irgendwann geschehen. Wenn dies erfolgt, gibt es eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung, so dass dann wiederum das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Umfang der gesetzlichen Regelung gesperrt ist.

Guido Zander: Dann machen wir uns mal ans Werk. Danke für Deine Zeit und den Austausch!

 

Dr. Sebastian Maiß verfügt über eine mehr als 15-jährige umfassende Expertise in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Im Vordergrund seiner Tätgkeit steht die laufende Beratung von Unternehmen in der täglichen Personalarbeit. Dazu gehört insbesondere die Beratung bei der betrieblichen Gestaltung neuer Arbeitsprozesse wie flexibler Arbeitszeitmodelle, agiler Organisationsstrukturen und der Implementierung neuer IT-Systeme.

Als diplomierter Wirtschaftsinformatiker ist Guido Zander seit über 25 Jahren im Bereich Arbeitszeit / Personaleinsatzplanung beschäftigt. Als Geschäftsführender Partner bei der SSZ Beratung hat er in über 200 Projekten Kunden aus allen Branchen vom kleinen Mittelständler bis hin zu diversen DAX Konzernen im Thema Arbeitszeit und Workforce Management beraten.

SSZ bietet Softwareunterstützung für die Entlastungsvereinbarungen im Gesundheitswesen

Immer mehr Krankenhäuser schließen mit den Gewerkschaften sogenannte Entlastungsvereinbarungen ab. Diese Vereinbarungen sehen vor, dass Pflegekräfte, die hohe Belastungen durch Unterbesetzung ihrer Station erleben, dafür Zeitgutschriften, also einen zukünftigen Freizeitausgleich erhalten. Kommt es dann tatsächlich zu Unterbesetzungen, hat das für die Kliniken ernsthafte Folgen, da die entstehenden Ansprüche auf Freizeitausgleich den ohnehin bestehenden Personalmangel noch weiter verschärfen. SSZ hat nun ein Tool entwickelt, mit dem Kliniken Unterbesetzungen vorausschauend vermeiden können und das sämtliche durch die Entlastungsvereinbarung geforderte Berechnungen automatisiert abwickelt.

Hier finden Sie weiterführende Informationen

 

Sie haben Fragen zur Entlastungsvereinbarung oder wünschen eine Webpräsentation? Wir helfen gerne weiter!

Rufen Sie uns unverbindlich an unter +49 89 43737 259 oder teilen Sie uns Ihre Wünsche über unser Kontaktformular mit.

Name, Unternehmen und E-Mail genügt. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

New Work in der Fabrik

Als Arbeitszeitexperte hat unser Geschäftsführender Partner Input für einen Artikel über New Work in der Fabrik für das Handelsblatt gegeben.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel.

Zeiterfassung in Zeiten von New Work und Homeoffice

(Artikel von Guido Zander, Geschäftsführender Partner der SSZ Beratung, in HR Performance, Ausgabe 1/2022)

Im Mai 2019 hat das EuGH in einem Urteil zum Schrecken aller New Worker und Future of Work-Evangelisten entschieden, dass Unternehmen verpflichtet sind, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von dem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Nicht nur in den sozialen Medien war vom Ende für New Work und Vertrauensarbeitszeit die Rede.  Aber bedeutet Zeiterfassung tatsächlich das Ende der Vertrauensarbeitszeit und die Reaktivierung von Arbeitszeitmodellen des letzten Jahrhunderts? Meiner Meinung nach entstand diese Fragestellung, weil das Wort Zeiterfassung von vielen falsch verstanden wird. Bevor ich diese Frage beantworte, möchte ich daher erst einmal genauer betrachten, was man unter Zeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit jeweils versteht.

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Möchten Sie mehr wissen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie den Autor oder fordern Sie den vollständigen Artikel als PDF-Dokument an!

Webinar „Elektronische Arbeitszeiterfassung“ am 20.06.2022

Inhalt und Themen:

Lernen Sie in diesem Seminar den Stand der aktuellen Rechtsprechung kennen und welche Auswirkungen das neue LAG Hamm-Urteil auf Ihre betriebliche Praxis hat. Erfahren Sie, wie Zeiterfassung und auch Vertrauensarbeitszeit in Zukunft rechtssicher in der Praxis umgesetzt werden können und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie bei der Umsetzung einer elektronischen Zeiterfassung haben.

  • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Rechtsprechung zu Auswirkungen einer elektronischen Zeiterfassung
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Kommt das Initiativrecht zur Erzwingung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung?
  • Zusammenspiel zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht
  • Ausgestaltung von Zeiterfassung im Büro und Homeoffice
  • Gestaltungsmöglichkeiten von Vertrauensarbeitszeit im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung

Ziel der Veranstaltung

Nach dem Seminar können Sie den Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen beurteilen und wissen, welche Form der Zeiterfassung bei Ihnen notwendig ist, um rechtskonform zu sein.

Referenten

Dr. Sebastian Maiß, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf

Guido Zander, Arbeitszeitexperte und Geschäftsführender Partner, SSZ Beratung

Rahmendaten

Wann: 20.06.2022 von 09:00 bis 13:30 Uhr

Wo: Zoom-Webinar

Veranstalter: Forum Institut

Originalpreis: 490 €

Anmeldung mit 10% Rabattlink:

Elektronische Arbeitszeiterfassung –> am 20. Juni 2022

 

Rekordumsatzwachstum von SSZ in 2021: 25,8%

Trotz Pandemie und nahezu vollständiger Umstellung des Geschäftsmodells auf Onlineberatung ist der Umsatz von SSZ im Jahr 2021 um 25,8% gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Damit dürfte SSZ in 2021 das am stärksten organisch gewachsene Unternehmen im Markt für Arbeitszeit bzw. Workforce Management sein.

Diese Zahlen zeigen, dass unsere innovativen Ideen zur Arbeitszeitflexibilisierung zunehmend gefragt sind und unser ganzheitlicher Beratungsansatz von der 360-Grad-Analyse (Big Data-Personalbedarfsanalyse, Analyseworkshops mit Führungskräften und Betriebsrät:innen sowie Interviews mit  Beschäftigten) über eine agile, iterative Konzeption von flexiblen, humanen und wirtschaftlichen Arbeitszeitmodellen und Personaleinsatzplanungsprozessen mit den Stakeholdern bis hin zur Umsetzungsbegleitung der Veränderung (Digitalisierung, Schulung, Information) funktioniert und bei den Organisationen im deutschsprachigen Raum sehr gut ankommt.

Die Tatsache, dass wir trotz einer Rekordzahl an Neukunden fast die Hälfte der Umsätze mit Bestandskunden gemacht haben, zeigt auch die Zufriedenheit der Kunden mit unserer Beratungsleistung. An dieser Stelle herzlichen Dank für das in uns gesetzte Vertrauen!

Außerdem möchten wir uns ganz explizit bei unseren Kolleg:innen herzlich bedanken, die diesen Erfolg mit sehr großem Einsatz und Kompetenz ermöglicht haben.

New Work braucht einen New Deal

(Artikel von Guido Zander, Geschäftsführender Partner der SSZ Beratung, in HR Performance, Ausgabe 3/2021)

New Work braucht einen New Deal zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

New Work ist theoretisch in aller Munde, wird in der Praxis allerdings nach wie vor nur in wenigen Unternehmen praktiziert, zumindest in einer Form, die den Namen New Work verdient hat.

Nicht gemeint damit sind in jedem Fall Bällebad, Kicker und Barista-Lounge, sondern eine neue Arbeitsorganisation, die auf Vertrauen, Freiraum und Selbstorganisation beruhen.

Ein Grund für die zögerliche Umsetzung neuer Arbeitsformen ist, dass es in vielen Unternehmen nach wie die Rollenverteilung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern aus dem Klassenkampf des letzten Jahrhunderts gibt. Auf der einen Seite steht der Arbeitgeber als Ausbeuter, auf der anderen Seite faule Arbeitnehmer:innen, die kontrolliert werden müssen. Solange es derartige Vorurteile gibt, muss man sich nicht wundern, wenn New Work keine Chance hat, da dieses Konzept auf einem positiven Menschenbild und gegenseitigem Vertrauen basiert.

Aber sind diese Vorurteile überhaupt noch gerechtfertigt? Nach allem, was wir in unserer Beratungspraxis erleben eher nicht. Wir erleben viele Unternehmer, die sich wirklich um das Wohlergehen der Beschäftigten sorgen und auch viele Mitarbeiter:innen die leistungsbereit sind.  Dennoch gibt es in nahezu allen Unternehmen nach wie vor dieses Misstrauen. Woher kommt dies?

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Gudo Zander wirkt als Experte bei Artikel auf Spiegel Online mit

Unser Geschäftsführender Partner wurde als Experte zum Urteil des Hamburger Landesarbeitsgerichtes befragt, in dem unter bestimmten Bedingungen die Work-Life-Balance von Mitarbeitenden über die betrieblichen Belange gestellt wurde. Details hier im Artikel:

https://www.spiegel.de/karriere/so-wird-das-recht-auf-teilzeit-in-der-praxis-ausgehoehlt-a-190390d4-f6f7-44e2-a441-a002dbfd9457

Neue Termine für unsere beliebte Webinarreihe rund um die Themen Schicht-, Personaleinsatzplanung, Personalbedarfsermittlung und Workforce Analytics

Für unsere beliebte Webinar-Reihe gibt es jetzt wieder neue Termine. Die Anzahl Teilnehmer ist bei jedem Webinar auf 10 Personen begrenzt, damit wir dies auch interaktiv gestalten können und auf Teilnehmerfragen eingehen können.

Das Webinar findet mit Zoom statt und jeder Teilnehmer kann wahlweise per Video/Audio oder per Chat interagieren.

✅ Workforce Analytics

Lernen Sie, welche unglaublichen Erkenntnisse sie aus Ihren in der Regel im Unternehmen vorhandenen Daten ziehen können!

✅ Grundlagen der Personalbedarfsermittlung

Reduzieren Sie Kosten oder vermeiden Sie Unterbesetzungen durch eine korrekt ermittelten Personalbedarf und lernen Sie, wie man gute Prognosen erstellen kann

✅ Bedarfs- und mitarbeiterorientierte Personaleinsatzplanung

Lernen Sie, wie Sie Bedarfs- und Mitarbeiterorientierung durch Personaleinsatzplanung miteinander vereinbaren können

✅ flexible Schichtplanung

Lernen Sie, wie Sie Schichtpläne flexibilisieren und Abwesenheiten systematisch kompensieren können

 

weitere Infos gibts hier

Webinar: „Workforce Analytics für Einsteiger“ am 11.06.2021 von 14:00-16:00 Uhr

Inhalt:

Arbeitszeit- , Produktivitäts-, Bedarfsanalysen und Korrelationen zwischen unterschiedlichsten Kennzahlen, dies  dann auch noch  einprägsam visualisiert. Entscheiden Sie nicht mehr auf Basis subjektiver Einschätzungen, sondern auf Basis objektiv ermittelter Kennzahlen. Lernen Sie, welche Erkenntnisse mit den bei Ihnen in der Regel schon vorhandenen Daten möglich sind und wie Sie dadurch Veränderungsprojekte deutlich beschleunigen können.

Ihr Nutzen:

  • Neue Erkenntnisse aus vorhandenen Daten Dank intelligenter Verknüpfung von Daten
  • Objekte Zahlen, Daten, Fakten als Diskussionsgrundlage für Veränderungsprojekte
  • Visualierungsideen für Kennzahlen
  • Ermitteln Sie statistisch objektive Basiskennzahlen für eine valide Personalbedarfsermittlung & -prognose

Rahmendaten

Wann: 11.06.2021 von 14:00 bis 16:00 Uhr

Wo: Zoom-Webinar

Preis:  200.- € zzgl. MwSt.

Referent: Guido Zander, Geschäftsführender Partner SSZ Beratung

Alle Informationen auf einen Blick gibt es hier: Seminarflyer WFA GZ

Webinar „Flexible Schichtplanung“ am 06.10.2021 von 09:30 bis 12:00 Uhr

Inhalt:

Gerade unter den Bedingungen eines Schichtbetriebs fördert eine systematisch betriebene bedarfsorientierte Schichtplanung erhebliche wirtschaftliche Potentiale zu Tage. Dieses Seminar vermittelt die Grundkenntnisse und praktisch verwertbare Vorgehensweisen für eine bedarfsorientierte Schichtplanung in produzierenden Unternehmen aller Art, in Logistik-Betrieben und allen anderen schichtgetriebenen Bereichen.

Ihr Nutzen:

  • Welche Formen der flexiblen Schichtplanung sind rechtlich möglich und wo liegen die Grenzen?
  • Wie können Schichtpläne flexibel und bedarfsgerecht gestaltet werden?
  • Was sind die konkreten Schritte bei der Schichtplanerstellung?
  • Wie können Urlaube und Krankheiten in Schichtplänen kompensiert werden?

Rahmendaten

Wann: 06.10.2021 von 09:30 bis 12:00 Uhr

Wo: Zoom-Webinar

Preis: 230.- Euro zzgl. MwSt.

Referent: Dr. Burkhard Scherf, Geschäftsführender Partner SSZ Beratung

Alle Informationen auf einen Blick gibt es hier: Infoflyer_Webinar_Schichtplanung_BS

Webinar Schichtplanung

Webinar: „Grundlagen der Personalbedarfsermittlung“ am 11.06.2021 von 09:00 bis 11:00 Uhr

Inhalt:

Ohne Personalbedarfsermittlung ist eine sinnvolle Kapazitätsplanung, flexible Personaleinsatzplanung und Arbeitszeitmodellentwicklung unmöglich. Denn was bringt die beste Personaleinsatzplanung, wenn man gegen einen falschen Bedarf plant oder bereits die dafür benötigte Kapazität falsch ermittelt wurde?

Ihr Nutzen:

  • Reduzieren Sie Kosten durch eine korrekt bemessene Kapazität
    • Vermeiden Sie Überdeckungen und teueren Leerzeiten
    • Vermeiden Sie Unterdeckungen, die zu Mitarbeiterüberlastung und Konventionalstrafen führen können
  • Erhöhen Sie die Mitarbeiterzufriedenheit durch mehr Planungssicherheit
  • Erhöhen Sie Ihre Service-Qualität durch Transparenz über den tatsächlich benötigten Mitarbeiterbedarf

Rahmendaten

Wann: 11.06.2021 von 09:00 bis 11:00 Uhr

Wo: Zoom-Webinar

Preis: 200,- Euro zzgl. MwSt.

Referent: Guido Zander, Geschäftsführender Partner SSZ Beratung

Alle Informationen auf einen Blick gibt es hier:  Seminarflyer PBE GZ

 

SSZ hat Schichtpläne für das Biontech-Werk in Marburg erstellt

Am 26. März hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) dem Produktionsstandort Marburg von BioNTech die Zulassung erteilt. Mit dieser Zulassung können die bereits seit einigen Wochen vorproduzierten Impfchargen nun in Kürze auch ausgeliefert werden. Nach deren Abfüllung und Etikettierung in Belgien sollen nach Ankündigung von BioNTech in der zweiten Aprilhälfte die ersten Auslieferungen an die Impfzentren in Deutschland erfolgen. Damit wurden nach dem Erwerb des Werks in Marburg durch BioNTech nur 5 Monate Bau- und Technologietransferzeit benötigt.

Die BioNTech Manufacturing Marburg GmbH hat sich in einer über LinkedIn kommunizierten Nachricht (Link zur Nachricht hier) bei allen an diesem großen Erfolg beteiligten Mitarbeitern, Partnern, Dienstleistern und Zulieferern bedankt. Und wir geben gerne zu, sehr stolz darauf zu sein, uns zu diesem Netzwerk der Beteiligten zählen zu dürfen.

Bereits seit 2015 haben wir BioNTech in verschiedenen Fragen der Personalbedarfsermittlung, Arbeitszeitgestaltung und Personaleinsatzplanung unterstützt. Zuletzt duften wir auch die Produktion in Marburg bei der Konzeption der Schichtmodelle für die vollkontinuierliche Herstellung des COVID-19-Impfstoffs begleiten.

Ganz Deutschland freut sich über die demnächst verfügbaren größeren Impfstoffmengen und die damit konkreter absehbare Rückkehr zu mehr Normalität. Wir freuen uns mit, auch über den – zugegebenermaßen vergleichsweise kleinen – Beitrag, den wir dazu leisten konnten.

New Work works: Guido Zander zum Thema „Flexible und zukunftsfähige Arbeitszeitmodelle“ im HUMANFY Podcast

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New Work Works · #21 Über flexible und zukunftsfähige Arbeitszeitmodelle | Guido Zander

Vortrag von Guido Zander auf den IWL Logistiktagen

Am Freitag, den 26.06.2020 hält unser Partner Guido Zander bei den IWL Logistiktagen einen Vortrag zum Thema „Arbeitszeit zwischen Corona, New Work und Digitalisierung“.

Veranstalter: IWL AG

Ort: Online

Nähere Informationen finden Sie hier.

SSZ startet neue Webinarreihe

Neben unseren beliebten Seminaren geben wir unser umfangreiches Know-how nun auch online bei unseren Webinaren an Sie weiter. Egal ob Workforce Analytics, Personalbedarfsermittlung, bedarfsorientierte Personaleinsatzplanung oder flexible Schichtplanung, für jeden ist etwas dabei.

Webinar: Arbeitszeit zwischen Corona, New Work und Digitalisierung am 10.06.2020

Aktuell zeigt sich, dass sich Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen leichter tun, mit der Krise fertig zu werden als andere. Arbeitszeitexperte und Keynotespeaker Guido Zander wird in diesem Webinar auf unterhaltsame Art aufzeigen, welche Herausforderungen für die Unternehmen durch Megatrends wie Digtalisierung, New Work, alternde Belegschaften, verändertes Wertesystem sowie die Corona-Krise entstehen. Lernen Sie, wie man sich durch innovative Arbeitszeitgestaltung diesen Herausforderungen stellen kann und wie sie als Unternehmen gleichzeigt produktiver und für Mitarbeiter attraktiver werden können.

In 25 Jahren hat Guido Zander über 200 Unternehmen geholfen, mit praxistauglichen Arbeitszeitmodellen flexibler und produktiver zu werden und gleichzeitig die Work-Life-Balance von tausenden Mitarbeitenden zu verbessern. Aufgelockert durch Anekdoten aus seiner langen Beratungstätigkeit vermittelt er in seinen Keynotes unterhaltsam praxisrelevantes Wissen und innovative Ansätze zu Arbeitszeit, Workforce Management und Bedarfsermittlung.
In Zeiten von Corona wollen wir dieses Wissen mit Ihnen in diesem kostenfreien Webinar teilen!

Zeit: 10.06.2020, 14:30 bis 15:30 Uhr

Ort: GoTo-Webinar

Webinar: „Arbeitszeit zwischen Corona, New Work und Digitalisierung“

Aktuell zeigt sich, dass sich Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen leichter tun, mit der Krise fertig zu werden als andere. Arbeitszeitexperte und Keynotespeaker Guido Zander wird in diesem Webinar auf unterhaltsame Art aufzeigen, welche Herausforderungen für die Unternehmen durch Megatrends wie Digtalisierung, New Work, alternde Belegschaften, verändertes Wertesystem sowie die Corona-Krise entstehen. Lernen Sie, wie man sich durch innovative Arbeitszeitgestaltung diesen Herausforderungen stellen kann und wie sie als Unternehmen gleichzeigt produktiver und für Mitarbeiter attraktiver werden können.

In 25 Jahren hat Guido Zander über 200 Unternehmen geholfen, mit praxistauglichen Arbeitszeitmodellen flexibler und produktiver zu werden und gleichzeitig die Work-Life-Balance von tausenden Mitarbeitenden zu verbessern. Aufgelockert durch Anekdoten aus seiner langen Beratungstätigkeit vermittelt er in seinen Keynotes unterhaltsam praxisrelevantes Wissen und innovative Ansätze zu Arbeitszeit, Workforce Management und Bedarfsermittlung.
In Zeiten von Corona wollen wir dieses Wissen mit Ihnen in diesem kostenfreien Webinar teilen!

Zeit: 30.04.2020, 10:00 bis 11:00 Uhr

Ort: GoTo-Webinar

Keynote von Guido Zander auf dem EHI-Thementag Workforce Management for Retail

Unser Geschäftsührender Partner, Guido Zander, wird am 30.9. auf dem EHI-Thementag Workforce Management for Retail die Eröffnungskeynote mit dem Titel „Arbeitszeitmodelle für den Handel im Spannungsfeld zwischen New Work, Digitalisierung und Fachkräftemangel“ zu folgenden Themen halten:

Fachkräftemangel, Online-Handel, steigender Wettbewerb, Demografischer Wandel. Der stationäre Einzelhandel steht vor großen Herausforderungen. Besserer Service, geringere Kosten und höhere Arbeitgeberattraktivität sind gleichzeitig gefragt. Guido Zander zeigt in seinem Vortrag Möglichkeiten auf, wie diese vermeintlich konkurrierenden Ziele durch innovative Arbeitszeitgestaltung unter einen Hut zu bringen sind.

Wo?           GS1 Germany Knowledge Center, Köln

Wann?     30.09.2020, 08:30 – 18:00 Uhr

Anmeldung für Mitarbeitende aus Handelsunternehmen unter: https://wa.ehi.de/thementag-it/

„Der Umgang mit der Zeit ist immer noch verschwenderisch“

(Interview mit Guido Zander, Geschäftsführender Partner der SSZ Beratung, in HR Performance, Ausgabe 1/2020)

Frage von HRP: Stecken die Themen Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle in einer Erfolgskrise? Viele Menschen wollen weniger arbeiten, obwohl die Wirtschaft brummt.

Antwort Guido Zander: Gerade deshalb ist der Bedarf an neuen, flexiblen Arbeitszeitmodellen enorm hoch. Denn durch Fachkräftemangel und Teilzeitwünsche muss die Arbeitszeit eher noch effektiver eingesetzt werden, um die Bedarfe zu decken.
Wenn das dann nicht einseitig zu Lasten der Mitarbeiter gehen soll, das heißt für Beschäftigte eine Leistungsverdichtung und eine einseitige, höhere Flexibilität bedeuten soll, dann muss man beim Thema Arbeitszeit neue Wege gehen. Beispielsweise kann man auch in einem flexiblen Umfeld durch bessere Forecast-Mechanismen Planungssicherheit für die Mitarbeiter herstellen und durch  geeignete Wunschdienstplanungsprozesse oder Gruppenarbeit den Einfluss auf die eigene Arbeitszeit erhöhen. Beide Faktoren sind wichtig für die Mitarbeiterzufriedenheit. Und der verstärkte  Wunsch nach Teilzeit bietet für die Unternehmen durchaus auch Chancen, denn bestimmte Teilzeitmodelle können die Flexibilität eines Unternehmens eher erhöhen.

….

Möchten Sie mehr wissen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie den Autor oder fordern Sie das komplette Inrterview als PDF-Dokument an!

Zukunft Personal: „Next Workforce Management: Das große Treffen – Informationen, Ein- und Ausblicke von den Branchenführern des Workforce Management“

Wo?           Zukunft Personal, Forum 9 | Future Stage HR Tech – Halle 3.2

Wann?     17.09.2019, 12:00 – 13:30 Uhr

Erfahren Sie von den Branchenführern (ATOSS, GFOS, Inform, plano., Quinyx und SSZ Beratung) das Neueste zum Thema Workforce Management.

 

Agenda:

  • Impulsvortrag: „Workforce Management zwischen Digitalisierung und gesellschaftlichem Wandel“ (Guido Zander, Geschäftsführender Partner SSZ Beratung). Wertewandel, Fachkräftemangel, Digitalisierung: Die Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen. Guido Zander zeigt auf, wie diese durch innovatives Workforce Management gelöst werden können.

 

  • Kurzvorträge von Kunden der ATOSS, GFOS, Inform, plano., Quinyx:
    • Was war die Problemstellung?
    • Wie wurde es mit dem jeweiligen Workforce-Management-System gelöst?
    • Was sind die nächsten Herausforderungen im Thema Workforce Management?

 

  • Podium: „Next Workforce Management: WFM Quo Vadis“
    Moderation: Guido Zander (Geschäftsführender Partner SSZ Beratung)
    Teilnehmer: ATOSS, GFOS, Inform, plano., Quinyx

 

Business Lunch: Workforce Management zwischen aktueller Gesetzgebung, Digitalisierung und gesellschaftlichem Wandel

Guido Zander wird auf dem Event von Kronos einen Impulsvortrag „Workforce Management zwischen aktueller Gesetzgebung, Digitalisierung und gesellschaftlichem Wandel“  halten und mit den Teilnehmer diskutieren und anschließend noch gemeinsam essen.

Wo?               München Westendstraße 113

Wann?          Montag, 23.09.2019, 11 – 14 Uhr

Agenda:

11.00 Uhr: Willkommen

11.15 Uhr: Workforce Management zwischen aktueller Gesetzgebung, Digitalisierung und gesellschaftlichem Wandel

12.15 Uhr: Fragen und Diskussion

12.30 Uhr: Business Lunch

13.30 Uhr: Ende

Hier geht’s zur Anmeldung!

Die Preisverleihung zum Innovation Award inklusive Laudatio im Video

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Guido Zander wurde von Spiegel Online zum Thema Arbeitszeit und Flexibilität interviewt

Hier geht es zum Interview!

 

SSZ gewinnt HR Innovation Award 2018 in der Kategorie Software / Hardware

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SSZ hat mit der Neuentwicklung Workforce Analytics Plus den HR Innovation Award 2018 gewonnen. Vielen Dank an die Jury, die uns damit in unserer Meinung bestätigt hat, dass uns mit unserem Tool eine wirkliche Innovation gelungen ist.

Workforce Analytics Plus

Workforce Analytics Plus analysiert bei Kunden vorhandene Daten auf eine völlig neue Art und Weise und erlaubt es, Erkenntnisse zu erhalten, auf deren Basis der Personaleinsatz wirtschaftlich effizient und gleichzeitig auch mitarbeiter- und kundenorientiert gestaltet werden kann.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns direkt.

SSZ ist Finalist beim HR Innovation Award 2018

Mit unserem Produkt Workforce Analytics plus sind wir nun unter den letzten 3 Finalisten beim HR Innovation Award 2108 in der Kategorie Hardware / Software bei den Grown Up-Unternehmen. Es freut uns, dass das Potenzial unseres Produktes nun auch durch eine unabhängie Jury anerkannt wurde.

Am 11.9.2018 heißt es dann auf der Zukunft Personal die Daumen drücken, wenn der Sieger gekürt wird.

Wer mehr zu dem Tool erfahren möchte kann gerne unseren Workshop „Arbeitszeit meets Big Data

auf der Zukunft Personal Europe besuchen.

Wann? 11.09.2018, 11:45 – 12:30 Uhr

Wo? Zukunft Personal Europe, Köln, Workshop Raum 1 – Halle 2.1

Hier geht’s zum Workshop

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SSZ macht Guided Tour „Workforce Management“ auf der Zukunft Personal Europe

Guido Zander wird die Guided Tour „Workforce Mangement“ auf der Zukunft Personal Europe als Guide begleiten. Auf dem Weg zu den einzelnen Softwareanbietern im Thema Workforce Management wird er neben Informationen zu den Anbietern auch erläutern, was die Erfolgskriterien eines Softwareauswahlprozesses sind.

Hier können Sie sich anmelden.

Wo? Zukunft Personal Europe, Köln

Wann? 11.09.2018 | 15:30 – 16:30 Uhr

Arbeitszeit meets Big Data: Workshop auf der Zukunft Personal Europe

Unter dem Titel „Arbeitszeit meets Big Data – Wie Workforce Analytics (am Bsp.Handel) bei Gestaltung und Umsetzung innovativer Arbeitszeitmodelle hilft“ hält Guido Zander einen Workshop.

Demografie, Fachkräftemangel, Wertewandel, Digitalisierung. Das sind die Ursachen dafür, dass in vielen Unternehmen Arbeitszeitmodelle nicht mehr zum betrieblichen Bedarf und den Vorstellungen der Mitarbeiter passen. Dabei können gerade zeitgemäße Arbeitszeitmodelle zur Wirtschaftlichkeit, Kunden- und Mitarbeiterorientierung beitragen und Arbeitgeber attraktiv machen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass Veränderungen dann gut gelingen, wenn man die Notwendigkeit objektiv durch Zahlen, Daten, Fakten belegen kann. Mit Big Data-getriebenen Analysen können z.B. Zusammenhänge zwischen der Qualität einer Personaleinsatzplanung, Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit aufgezeigt werden.

Lernziele des Workshops: Warum passen viele Arbeitszeitmodelle nicht mehr? Wie kann Arbeitszeit 4.0 aussehen? Wie gelingt die Umsetzung? Was ist Workforce Analytics und welche Erkenntnisse gewinnt man? (Bsp. Handel)

 

Wann? 11.09.2018, 11:45 – 12:30 Uhr

Wo? Zukunft Personal Europe, Köln, Workshop Raum 1 – Halle 2.1

Hier geht’s zum Workshop

Guido Zander hält Eröffnungskeynote auf der Zukunft Personal Nord

Unter dem Titel „Hey Chef, kann ich ma frei?!? – Wenn Millennials und Digitalisierung auf analoge Arbeitszeitrealität treffen“ hält Guido Zander am 15.05.2018 um 9:50 Uhr die Eröffnungskeynote auf der Zukunft Personal Nord.

Inhalt des Vortrags

Gesellschaftliche Megatrends wie Digitalisierung, alternde Belegschaften, Fachkräftemangel, heterogene Belegschaften, veränderte Wertesysteme bei Kunden und Mitarbeitern stellen Unternehmen aktuell vor immense Herausforderungen. Arbeitszeitgestaltung ist dabei ein Schlüsselthema, mit dem man Einfluss auf Wirtschaftlichkeit, Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit hätte… Doch die Realität sieht leider anders aus. Guido Zander berichtet aus seiner über 20-jährigen Beratungspraxis humorvoll über Marotten, Denkmuster, Mythen und Fehleinschätzungen im Thema Arbeitszeit, mit denen sich Unternehmen, Mitarbeiter und Betriebsräte oft selbst (gegenseitig) das Leben schwer machen und hält dem Publikum diesbezüglich den Spiegel vor. Wer dem Referenten danach noch wohlgesonnen ist 😉, kann anschließend erfahren, wie man bei der Entwicklung von Arbeitszeitmodellen den Megatrends nicht nur begegnet, sondern wie man die aus den Trends entstehenden Chancen bei der Entwicklung neuer Arbeitszeitmodelle positiv verwenden kann.

http://www.nord.zukunft-personal.com/de/besuchen/keynotes-speaker/

Referent

Seit 1995 berät Guido Zander Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen im Thema Arbeitszeit und hat dabei tiefe Einblicke in die Arbeitszeitkultur der deutschen Unternehmen erhalten. Seit 2005 ist er geschäftsführender Partner bei SSZ Beratung, der spezialisierten Beratungsgesellschaft für Arbeitszeitgestaltung und Personaleinsatzplanung. Immer wenn er glaubt, dass er bereits alles gesehen oder erlebt hat, belehrt ihn ein neues Projekt wieder eines Besseren. Dennoch ist er optimistisch, auch in Zukunft immer mehr Unternehmen von der Notwendigkeit innovativer Arbeitszeitmodelle jenseits der bekannten Standards zu überzeugen.

Seine beiden auf LinkedIn Pulse veröffentlichten Satiren zum Thema Arbeitszeit „So zerstören Sie Ihren Betriebsfrieden zuverlässig – 10 Tipps zur Arbeitszeitgestaltung“ und „Noch mehr Tipps, um ihr Unternehmen zu ruinieren – diesmal 12 Tipps für Mitarbeiter und Betriebsräte“ haben mittlerweile mehr als 100.000 Leser.

 

Jetzt auch Workforce Analytics im Portfolio

In fast jedem Projekt der letzen Jahre haben wir Analysen zum Thema Arbeitszeitverhalten, Bedarf, Produktivität durchgeführt. Dabei konnten wir viele interessante Erkenntnisse und Zusammenhänge aus den in den Unternehmen vorliegenden Daten gewinnen. Limitiert wurden wir meistens durch Excel, mit dem die Analysen durchgeführt werden. Daher haben wir nun all unsere Erfahrung in ein standardisiertes Analysetool einfließen lassen, das auf die Analyse von Zeitdatenreihen spezialisiert ist. Dadurch ist es nun möglich, mit geringen Aufwänden eine Vielzahl an Erkenntnissen gewinnen.

Neugierig geworden? Weiterführende Informationen finden Sie unter Workforce Analytics.

SSZ jetzt auch als BLOG

SSZ geht nun auch unter die Blogger. Wir haben gemerkt, dass wir viel zum Thema Arbeitszeit zu sagen haben. Daher haben wir uns entschieden unsere Erkenntnisse regelmäßig in einem BLOG zu veröffentlichen. Das BLOG wird keine werblichen Informationen enthalten, sondern nur hochwertigen Content. Pro Monat werden 1-2 Artikel erscheinen, damit das BLOG nicht als Spam wahrgenommen wird.

Die Beiträge werden ebenfalls auf unserem neuen Facebookprofil und auf LinkedIn veröffentlicht und können abonniert werden. Wem die Beiträge gefallen, kann diese gerne direkt über die üblichen Social Media Plattformen teilen. Alle unsere BLOG-Beiträge und News können über den RSS-Feed auf unserer Website abonniert werden.

Erster Beitrag ist unsere auch auf LinkedIn veröffentlichte Satire zum Thema Arbeitszeit, die mittlerweile fast 19.000 mal gelesen wurde. Viel Spaß beim Lesen!

Beitrag von Guido Zander hat auf LinkedIn mittlerweile fast 90.000 Leser

Auf seinem nicht ganz ernst gemeinten Beitrag „So zerstören Sie Ihren Betriebsfrieden – 10 Tipps zur Arbeitszeitgestaltung“ hat Guido Zander eine unerwartet große Resonanz erhalten. Innerhalb kürzester Zeit wurde der Beitrag vielfach geteilt und wurde mittlerweile von fast 90.000 Lesern gelesen.

Diese Resonanz zeigt, dass die im Artikel sehr sarkastisch beschriebenen Zustände in vielen Unternehmen nach wie vor Realität sind. SSZ untersützt Sie gerne bei der Entwicklung und Umsetzung zeitgemäßer Arbeitszeitmodelle.

 

SSZ hält viel beachteten Vortrag auf dem 5. Arbeitszeitsymposium

Auf dem 5. Arbeitszeitsymposium der Arbeitszeitgesellschaft e.V am 06.10.2017 in Fribourg (Schweiz) hat SSZ einen viel beachteten Vortrag zum Thema  „Teilzeit und Lebensarbeitszeit als Bausteine flexibler Arbeitszeitmodelle“ gehalten. Dabei wurde aufgezeigt, dass Unternehmen aus verschiedensten Gründen ein höhere Interesse an Teilzeitarbeit haben müssten, als dies heute der Fall ist.

SSZ ist Mitglied der Arbeitszeitgesellschaft. Der deutschsprachige Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:

  • die Gestaltung von Arbeitszeiten (insbesondere auch Nacht- und Schichtarbeit), ihrer Wirkungen, Gefahren und der Möglichkeiten zur Verbesserung und damit zusammenhängender Fragen
  • die Förderung der interdisziplinären Forschung, der Zusammenarbeit von Forschenden, die Verbreitung von Wissen, sowie die Erstellung von Empfehlungen zur Arbeitszeitgestaltung
  • sowie die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Organisationen und Personen, die ähnliche Zielsetzungen verfolgen.

SSZ hält Vortrag auf der Guided Tour der ZIP auf der Zukunft Personal

Das Motto der Zukunft Personal lautete in diesem Jahr „work:olution – die nächste Stufe der Evolution in der Arbeitswelt“. In vier Hallen der Kölnmesse ging es um die künftige Bedeutung der Beschäftigten in einer digitalisierten Arbeitswelt.

Um genau dieses Thema zu diskutieren war auch SSZ auf der Zukunft Personal präsent: Im Rahmen einer „Guided Tour“, organisiert von der Zukunftsinitiative Personal, konnten Besucher sich gezielt über die Messe bewegen und an ausgewählten Ständen mit Experten in den Dialog treten. SSZ hat dabei einen Vortrag zum Thema „Arbeit 4.0 und Arbeitszeit 4.0″ innerhalb der Guided Tour auf dem SAP-Stand übernommen.

Veröffentlichungen von SSZ in „Arbeit und Arbeitsrecht“ und „HR Performance“

Aktuelle Beiträge von Burkhard Scherf zu Gleitzeitmodellen und Lebensarbeitszeit

In Ausgabe 1/2017 von „Arbeit und Arbeitsrecht“ findet sich der Beitrag „Arbeitszeitsteuerung in Gleitzeitmodellen“, der sich mit dem bei vielen Vorgesetzten unbeliebten Thema des „Ansparens“ von Zeitguthaben auf Gleitzeitkonten befasst.

In „HR Performance“ Ausgabe 1/2017 wurde der Beitrag „Lebensarbeitszeit – nur für Besserverdienende?“ veröffentlicht, der ein aktuelles Beispiel für ein sehr erfolgreiches Lebensarbeitszeitmodell beschreibt.

Nähere Informationen hierzu und zu weiteren Publikationen von SSZ-Autoren finden Sie auf unserer Website unter „Publikationen“.

Aktuelle Beiträge von Guido Zander in der Lohn & Gehalt und HR-Performance

SSZ veröffentlicht jeweils einen Artikel in der Lohn & Gehalt und HR-Performance

In der „Lohn & Gehalt“ wurde Guido Zander von Chefredakteur Markus Matt zum Thema „Flexible Arbeitszeitmodelle im Lichte der Arbeitswelt 4.0“ interviewt.

In der HR-Performance wurde der Artikel „Ohne Personalbedarfsermittlung kein Arbeiten 4.0“ veröffentlicht. Weitere Details hierzu finden Sie jeweils auf unserer Website unter „Publikationen“.

SSZ erneut in der Huffington Post

10 Gründe warum wir Arbeitszeit neu denken müssen

Die Huffington Post ist inzwischen auch in Deutschland eines der meistgelesenen digitalen Medien. Unter der Rubrik „Future of Work“ finden sich hier vielfältige Beiträge unterschiedlicher, häufig sehr namhafter Autoren über die Zukunft unserer Arbeitswelt. Mit dem Beitrag „10 Gründe warum wir Arbeitszeit neu denken müssen“ unseres Geschäftsführenden Partners, Guido Zander, ist jetzt SSZ erneut bei der Huffington Post präsent.

In dem Beitrag wird erläutert, was sich ändern muss, damit Unternehmen und Mitarbeiter die auf uns zukommenden Herausforderungen durch Digitalisierung und Demografie bewältigen können.

Lesen Sie den Beitrag hier.

SSZ bei der Podiumsdiskussion auf der Personal Süd gefragt

Unter dem Thema Arbeit 4.0 – Herausforderungen und Lösungsbausteine am Beispiel von Arbeitszeit, Personaldiagnostik und Talentmanagement hat Guido Zander im Rahmen der Zukunftsinitiative Personal bei einer Podiumsdiskussion bei der Personal Süd teilgenommen.

Als Experte für Arbeitszeit hat er dabei aufgezeigt, wie sich Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Megatrends wie Digitalisierung, Industrie 4.0 und Demografie verändern müssen.

Guido Zander ZP

Aktuelle Veröffentlichungen in „HR Performance“, „Der Betriebsleiter“, „Arbeit & Arbeitsrecht“ und „IT & Production“

SSZ veröffentlicht vier Artikel zu den Themen Personaleinsatzplanung und Personalbemessung im März und April

Den Artikel „Die 5 häufigsten Fehler bei der Personalbemessung“ von Guido Zander wurde sogar gleich zweimal veröffentlich, einmal in einer gekürzten Variante in „DER BETRIEBSLEITER“ und einmal in einer ausführlichen Version in der „HR Performance“.

Unter dem Titel „Machen Sie sich unabhängig: Flexibler Einsatz der Belegschaft“ erläutert Dr. Burkhard Scherf in der Märzausgabe von „Arbeit & Arbeitsrecht“, wie Unternehmen im Zeitalter des Fachkräftemangels die Stammkapazität flexibilisieren können und somit weniger abhängig von der Verfügbarkeit qualifizierter Leihkräfte werden.

In der April-Ausgabe von „IT & Production“ beschreibt Guido Zander in dem Artikel „Gut geplant für Unternehmen und Mitarbeiter“, wie in Produktionsbetrieben die durch sinkende Losgrößen und steigende Variantenvielfalt immer stärkeren Auftragsschwankungen durch flexible Schichtsysteme und Personaleinsatzplanung abgedeckt werden können.

Eine Übersicht über unsere Veröffentlichungen mit der Möglichkeit, einzelne Beiträge als PDF-Dokument kostenlos anzufordern, finden Sie stets aktuell auf unserer Website unter „Publikationen“.

SSZ Beratung erfolgreich auf der CeBIT 2016

Flexibilität fängt im Kopf an und bedeutet nicht non-stop Verfügbarkeit der Arbeitskräfte. Auch die Arbeitswelt 4.0 geht nicht ohne Menschen!

17.03.2016 „Die Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 sind komplex. Qualifizierte Fachkräfte, die flexibel einsetzbar sind und dies jederzeit, möglichst rund um die Uhr. Oder menschenleere Hallen durch umfassende Digitalisierung. Diese Bilder stehen nebeneinander, denken wir an Arbeiten in der Zukunft“, betont Guido Zander, geschäftsführender Gesellschafter der SSZ Beratung, Feldkirchen bei München.

Flexible Arbeitszeitangebote sind wichtig, um auch zukünftig qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Flexibilität gilt für beide Seiten und es gibt klare Grenzen, so der Tenor der erfahrenen Berater im Gespräch auf der CeBIT 2016. Zum einen müssen die Unternehmen ihre Planungsverfahren modernisieren, um wichtige Mitarbeiter zu halten und keine Marktpotentiale zu verschenken. Auf der anderen Seite sind auch die Mitarbeiter gefragt, flexible Arbeitszeitangebote zu machen. Nur wenn sich beide Seiten aufeinander zu bewegen, kann der Weg erfolgreich sein. Effektives Ressourcen-management ist der Ansatz, den die spezialisierten Beratungsexperten in der Praxis verfolgen. „Wie genau das geht, da gibt es kein branchenübergreifendes einheitliches Konzept. Nur eines ist klar, ohne Menschen wird es nicht gehen“, erläutert Zander auf dem Podium.

„Flexibilisierung bedeutet vor allem bedarfsorientiert zu planen. Den Bedarf geben dabei sowohl der Markt als auch die Mitarbeiter vor“, macht Zander klar. In der Praxis heißt dies, die Mitarbeiter geben bei einer flexiblen Personaleinsatzplanung ihre Arbeitszeitwünsche vor, einige arbeiten in Teilzeit, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Und die Unternehmen erstellen eine marktgerechtere und bedarfsorientiertere Planung. Beide Seiten wissen so im Vorfeld, was sie erwartet und können verlässlicher planen.

„Für beide Seiten bieten flexible Arbeitszeiten zahlreiche Chancen und Möglichkeiten, die es zu nutzen gilt. Arbeitswelt 4.0 heißt, umfassende Flexibilisierung mit Vorteilen für beide Seiten“, ergänzt Zander.

„Das Miteinander im Mittelstand macht den Unterschied. Man kennt sich, vertraut sich, da sollte der Schritt zu einer flexiblen Arbeitszeitregelung doch eigentlich nur ein kleiner Schritt sein, denn ohne die Menschen wird es auch zukünftig nicht gehen“, schließt Zander.

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Das Personalmagazin berichtet über unser Projekt beim Landschaftsverband

Innovative Dienstplangestaltung beim LVR HPH-Netz Ost

In der Ausgabe 10/2015 berichtet das Personalmagazin über das von  der SSZ Beratung begleitete Projekt zur Optimierung der Dienstplanung beim HPH-Netz Ost des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Das HPH-Netz Ost ist ein Verbund von Appartements und Wohngruppen zur Unterstützung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen. Die Betreuung der Bewohner muss über 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche sichergestellt werden und dies mit Personalbudgets, die aus traditionell knappen öffentlichen Mitteln gespeist werden. Unter diesen herausfordernden Rahmenbedingungen haben wir mit Führungskräften, Personalrat und Mitarbeitern ein Dienstplankonzept entwickelt und umgesetzt, das eine bestmögliche Abdeckung der aus den individuellen Hilfevereinbarungen resultierenden Bedarfsverläufe ermöglicht und gleichzeitig den ergonomischen Anforderungen an eine gesundheitsverträgliche Dienst- und Schichtplanung entspricht.

Das Fazit der Projektleiterin, Heta Hillebrand, im veröffentlichten Beitrag lautet: „In unserem Projekt ist sehr deutlich geworden, dass die bisherige betriebliche Kultur im Umgang mit der Personalsteuerung gründlich überdacht werden musste. Wir haben endlich ein Instrument geschaffen, das den Einrichtungs- und Teamleitern die Möglichkeit gibt, ihrer Verantwortung in vollem Umfang gerecht zu werden. Es ist wie eine Kultur-Revolution mit Langzeitwirkung, die am Ende für beide Seiten – Betrieb wie Mitarbeiter – ein Gewinn ist.“

Den Beitrag im Personalmagazin können Sie über diesen Link nachlesen.

Arbeitszeit 4.0 – jetzt auch als Website!

Neue Website zur Zukunft der Arbeitszeitgestaltung

Immer individuellere Kundenanforderungen und volatile Märkte mit großen Absatzschwankungen stellen die Organisation von Produktion, Logistik und Dienstleistungen vor immer stärkere Herausforderungen. Die technische Antwort darauf ist eine immer stärkere Digitalisierung und Vernetzung aller Abläufe, z.B. im Rahmen der vielzitierten „Industrie 4.0“. Gleichzeitig verändern sich damit aber auch die Anforderungen an die Arbeitszeitgestaltung. Dieses Thema kommt nach unserer Wahrnehmung in der Diskussion um die Arbeit der Zukunft viel zu kurz. Deshalb haben wir diesem wichtigen Thema jetzt auch eine eigene Website gewidmet: www.arbeitszeit40.de.

Schauen Sie doch einmal hinein und lassen sich inspirieren von den dort beschriebenen Ideen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Kommentare, gerne auch per Email über info@ssz-beratung.de!

Aktuelle Veröffentlichungen in „HR Performance“ und „Der Betriebsleiter“

Flexible Schichtplanung in der Industrie unter herausfordernden Rahmenbedingungen

Die Frage, wie eine flexible, den betrieblichen Bedarfen aber auch den Erwartungen der Mitarbeiter an ihre Arbeitszeitgestaltung entsprechende Schichtplanung gelingen kann, ist nach wie vor von höchstem Interesse. Um so mehr, als die Rahmenbedingungen für die Schichtplanung angesichts von volatilen Märkten und immer stärkerer Vernetzung und Digitalisierung aller Abläufe immer schwieriger werden.

Das Interesse am Thema dokumentiert sich auch in der Nachfrage nach entsprechenden Fachbeiträgen. Kürzlich erschienen sind wieder zwei Beiträge von SSZ-Autoren: „Nine-to-five hat überall ausgedient – Neue Wege der Flexibilisierung zum Vorteil von Unternehmen und Mitarbeitern“ in der Ausgabe 5/2015 von HR Performance und „Arbeitszeit 4.0 – Wie lassen sich Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen in Einklang bringen“ in Ausgabe 9/2015 von Der Betriebsleiter.

Eine Übersicht über unsere Veröffentlichungen mit der Möglichkeit, einzelne Beiträge als PDF-Dokument kostenlos anzufordern finden Sie stets aktuell auf unserer Website unter „Publikationen“.

SSZ in der Huffington Post

Flexibler Mitarbeitereinsatz als Voraussetzung für Industrie 4.0

Die Huffington Post ist inzwischen auch in Deutschland eines der meistgelesenen digitalen Medien. Unter der Rubrik „Future of Work“ finden sich hier vielfältige Beiträge unterschiedlicher, häufig sehr namhafter Autoren über die Zukunft unserer Arbeitswelt. Mit dem Beitrag „5 Fragen zur Industrie 4.0, die heute noch fast niemand (offen) stellt“ unseres Geschäftsführenden Partners, Dr. Burkhard Scherf, ist jetzt auch SSZ bei der Huffington Post präsent.

Der Beitrag macht deutlich, dass zur Verwirklichung der Konzepte für „Industrie 4.0“ viel mehr gehört als die Lösung technischer Fragen. Es wird vor allem auch darum gehen, wie zukünftig flexible Arbeitszeitmodelle unter den Rahmenbedingungen eines kontinuierlichen Schichtbetriebs so konstruiert werden können, dass sich die begehrten, qualifizierten Mitarbeiter darin wiederfinden und diese Arbeitszeiten auch attraktiv finden. Eine große Herausforderung, die aber mit bereits heute verfügbaren Mitteln lösbar ist.

Lesen Sie den Beitrag hier.

Veröffentlichung im Personalmagazin von Guido Zander: Ist die 40-Stunden-Woche im Schichtbetrieb noch zeitgemäß?

Tradition alleine genügt nicht

Unter dieser Überschrift ist das Essay von Guido Zander im Personalmagazin, Ausgabe 3/2015, erschienen. Er zeigt darin auf, dass Schichtpläne auf Basis einer 40-Stunden-Woche, die sich zudem für die Anpassung an z.B. saisonale Auftragsschwankungen eignen sollen, kaum sinnvoll gestaltbar sind. Andere Konzepte sind also gefragt. Nähere Informationen zu diesem Beitrag sowie die Möglichkeit, ihn als PDF-Dokument anzufordern, finden Sie hier.

Finden Sie hier weiterführende Informationen zum Thema Arbeitszeitberatung.

Interview Guido Zander in HR-Performance 6/2014

Interview von Guido Zander in HR Performance 6/2014

In der Ausgabe 6/2014 der Zeitschrift HR Performance wurde ein Interview zum Thema Arbeitszeitmodelle unter dem Titel “ Unternehmen schaden sich selbst, weil sie Zeitwertkonten nicht nutzen“ veröffentlicht.

Eine Übersicht über unsere Veröffentlichungen mit der Möglichkeit, einzelne Beiträge als PDF-Dokument kostenlos anzufordern finden Sie stets aktuell auf unserer Website unter „Publikationen“.

Neue Schichtmodelle für eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung

Beitrag von Dr. Burkhard Scherf in der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft 2/2014

In der Ausgabe 2/2014 der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft wurde ein Beitrag von Dr. Burkhard Scherf zum Thema „Neue Schichtmodelle für eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“ veröffentlicht.

Eine Übersicht über unsere Veröffentlichungen mit der Möglichkeit, einzelne Beiträge als PDF-Dokument kostenlos anzufordern finden Sie stets aktuell auf unserer Website unter „Publikationen“.

Finden Sie hier weiterführende Informationen zum Thema Arbeitszeitberatung.

Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung: Quo Vadis?

Beitrag von Dr. Burkhard Scherf in HR Performance 1/2014

In der Ausgabe 1/2014 der Zeitschrift HR Performance wurde ein Beitrag von Dr. Burkhard Scherf zum Thema „Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung: Quo Vadis?“ veröffentlicht.

Eine Übersicht über unsere Veröffentlichungen mit der Möglichkeit, einzelne Beiträge als PDF-Dokument kostenlos anzufordern finden Sie stets aktuell auf unserer Website unter „Publikationen“.

Weiterführende Informationen zum Thema Personaleinsatzplanung finden Sie hier.

Demografiestudie: Wie demografiefest sind deutsche Unternehmen?

Demografiestudie zeigt erheblichen Nachholbedarf

Wie demografiefest sind deutsche Unternehmen? Inwiefern sind sie für das Thema demografische Entwicklung sensibilisiert und vorbereitet? Und welche personalpolitischen Handlungsfelder besetzen sie schon heute, um Zukunftssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu erzielen? Diesen wurde in einer aktuellen Studie nachgegangen, die perbit Software GmbH mit fachlicher Begleitung der Dr. Scherf Schütt & Zander GmbH durchführte.

Der demografische Wandel in Deutschland und dessen Effekte auf Gesellschaft und Arbeitswelt erfahren seit Jahren hohe öffentliche Aufmerksamkeit. Die Herausforderungen der Fachkräftesicherung werden in Zukunft stark zunehmen. Man sollte meinen, dass sich die Unternehmen angesichts der prognostizierten Entwicklungen intensiv mit der strategischen Bewältigung dieser Veränderungen befasst haben. Doch ist das tatsächlich so?

Die Ergebnisse der Studie zeichnen ein ernüchterndes Bild vom gegenwärtigen Stand des Demografiemanagements in deutschen Unternehmen: Zwar ist den befragten Personalmanagern und Unternehmensleitern die Bedeutung des Themas durchaus bewusst. Aber häufig fehlt es an konkretem Wissen über die Auswirkungen für das eigene Unternehmen – und damit an der Voraussetzung, geeignete Strategien und Maßnahmen zu entwickeln. So haben nur 40 Prozent der 204 befragten Unternehmen angegeben, bereits eine Demografieanalyse durchgeführt zu haben. In 41 Prozent der Unternehmen sind noch keine klaren Zuständigkeiten für das Thema Demografiemanagement vorhanden.

„Obwohl das Thema Demografie in den letzten Jahrn eine enorme mediale Präsenz hatte, ist es in den Unternehmen noch nicht richtig angekommen“, sagt Guido Zander, Geschäftsführender Partner bei Dr. Scherf Schütt & Zander. „Die Studie zeigt klar einen Zusammenhang auf, dass Unternehmen, die eine Demografieanalyse durchgeführt haben, deutlich sensibilisierter für das Thema sind und demzufolge in der Maßnahmenumsetzung auch wesentlich weiter sind. Daher sollte alle, die dies noch nicht getan haben, nicht zögern, dieses Thema anzugehen.“

Interessierte HR- und Demografie-Verantwortliche sowie Fachjournalisten können die Ergebnisse der Studie „Wie demografiefest sind deutsche Unternehmen?“ hier anfordern.

Finden Sie hier weiterführende Informationen zum Thema strategische Personalplanung finden Sie hier.