Ist eine Vertrauensarbeitszeit nach dem EuGh-Urteil überhaupt noch möglich?
Diese Frage muss mit einem eindeutigen Jein beantwortet werden. Vertrauensarbeitszeitsysteme, die als Mehrarbeitauszahlungsvermeidungssystem etabliert wurden, werden unter Druck kommen, da durch die Dokumentationspflicht von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit der Umfang der Arbeitszeit transparent wird. Wenn die Mitarbeitenden auf Dauer immer nur mehr arbeiten, wird der Ruf nach einem Zeitkonto sehr schnell sehr laut werden. Funktionierende Vertrauensarbeitszeitsysteme, bei denen die Mitarbeitenden sehr flexibel arbeiten können, wo die Arbeitslast der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angemessen ist, werden auch weiter funktionieren. Einziger Unterschied ist, dass die Arbeitszeiten dokumentiert werden müssen, dies kann aber an die Mitarbeitenden delegiert werden. Eine Pflicht zum Führen eines Zeitkontos gibt es nicht.
Zuletzt aktualisiert am 20.01.25 von SSZ Beratung Admin.
Bei welchen Tätigkeiten ist Vertrauensarbeitszeit sinnvoll?
Gerade bei Tätigkeiten, deren Ergebnis nicht 1:1 von der Dauer der Arbeitszeit abhängt und Arbeitszeit und Arbeitsort nicht vorgegeben sind, eignen sich besonders für Vertrauensarbeitszeit. Dazu gehören kreativen Tätigkeiten, Vertriebstätigkeiten und Tätigkeiten, die digital immer und überall durchzuführen sind und wo Ergebnisse gemessen oder überwacht werden können. Arbeiten, die zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten durchgeführt werden und wo Arbeitszeit und Ort nicht selbst bestimmt werden können, eignen sich eher für Arbeitszeitmodelle mit Zeiterfassung und Zeitkonto. Beispiele hierfür sind Pflegekräfte, Schichtarbeit in der Industrie, Filialmitarbeitende im Handel.
Zuletzt aktualisiert am 07.03.25 von SSZ Beratung Admin.