Steigern Sie die Arbeitgeberattraktivät - ermöglichen Sie lebensphasenorientiertes Arbeiten

Lebensarbeitszeitkonto

Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto?

Ein Lebensarbeitszeitkonto bzw. Zeitwertkonto liegt vor, wenn der Aufbau des Wertguthabens auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt und diese Vereinbarung nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt. Das bedeutet, dass dieses Wertguthaben eine längere Freistellung bzw. Reduktion der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich und Fortbestehen der Sozialversicherung ermöglicht, was die Basis für lebensphasenorientieres Arbeiten ist.

Vorteile unserer Beratungsleistung zum Lebensarbeitszeitkonto für Sie

Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivät und Wirtschaftlichkeit mit einem Lebensarbeitszeitkonto

  • Integrierter Beratungsansatz mit Arbeitszeitmodellen und Zeitkontensystemen, keine isolierte Betrachtung des Themas
  • Methodik, um Anreizsystem zum Aufbau unproduktiver Zeiten auf dem Lebensarbeitszeitkonto zu vermeiden („Kein Zeitunglesen für den Vorruhestand“)
  • Hochrechnung von Kontenständen zum 60. Lebensjahr, um zu überprüfen, ob sich die Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkonto lohnt
  • Kosten- / Nutzenrechnung auf Basis eines speziellen Simulationstools
  • Viel Praxiserfahrung bei der Gestaltung des Lebensarbeitszeitkontos
  • Als langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V. (www.agzwk.de) verfügen wir über gute Kontakte zu Spezialisten in allen Facetten der Gestaltung von Lebensarbeitszeitkonten

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Welchen Nutzen hat das Unternehmen vom Lebensarbeitszeitkonto?

Ein Lebensarbeitszeitkonto ist wirtschaftlich, sehr flexibel einsetzbar und steigert die Arbeitgeberattraktivität

  • Aktive Steuerung des demografischen Wandels: Durch Angebot attraktiver Vorruhestandslösungen können Organisationen aktiven Einfluss darauf nehmen, wann und unter welchen Rahmenbedingungen ihre Mitarbeiter sie in den Ruhestand verlassen
  • Reduzierung der Krankenquote und damit auch der Lohnfortzahlungskosten durch Belastungsreduktion bei den älteren Beschäftigten
  • Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität durch Angebote lebensphasenorientierter Arbeit, damit Senkung der Fluktuation in den jüngeren Altersklassen und einfacheres Recruiting gerade von jüngeren Beschäftigten – diese Vorteile gewinnen in der aktuellen Arbeitsmarktsituation immer mehr an Bedeutung
  • Teilfreistellungen, die im Rahmen von Lebensarbeitszeitmodellen insbesondere von älteren Beschäftigten zur Reduktion der Arbeitsbelastung häufig genutzt werden, erhöhen auch die Flexibilität der Belegschaft, da mit Teilzeitkräften Bedarfsschwankungen oder Engpässe in den Haupturlaubszeiten meist besser aufgefangen werden können
  • Die Möglichkeiten der Gestaltung von Zeitwertkonten sind wesentlich vielfältiger als mit anderen Modellen wie z.B. der Altersteilzeit. Arbeitgeber können die Rahmenbedingungen von Einbringung (Was?) und Entnahme (Wann? Wieviel? Mit welcher Ankündigungsfrist?) in einem sehr großzügigen Gestaltungsrahmen selbst definieren. Damit ist eine hochflexible Anpassung des Modells an Ausgangssituation und Zielsetzung jeder einzelnen Organisation möglich.
  • Im Rahmen solcher Modelle lassen sich Lösungen sowohl für solche Mitarbeiter finden, die ab einem gewissen Alter größere gesundheitliche Probleme erleben und deshalb so früh wie möglich sozial abgesichert aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden müssen, als auch für diejenigen, die gesund und motiviert bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten können und möchten. So könnte man im einen Fall die mögliche Freistellungszeit durch Reduzierung der Entgeltaufstockung aus dem Zeitwertkonto auf das gesetzliche Minimum so weit wie möglich strecken, während man im anderen Fall eine Vereinbarung mit dem Mitarbeiter anstreben würde, das angesparte Wertguthaben erst nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter zu nutzen.
  • Kaum ein anderes personalwirtschaftliches Instrument bietet so viele Möglichkeiten zur Schaffung einer Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Beschäftige. Lebensarbeitszeitmodelle sind in aller Regel von nachweisbarem betriebswirtschaftlichem Vorteil für die Unternehmen. Damit lassen sich Zuschüsse auf die Ansparleistungen der Beschäftigten rechtfertigen, die wiederum die Attraktivität des Modells für die Mitarbeiter erhöhen und damit die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber noch weiter verstärken.

Welchen Nutzen haben die Mitarbeiter vom Lebensarbeitszeitkonto?

Ein Lebensarbeitskonto ermöglicht Sabbaticals, gleitenden Vorruhestand, temporäre Arbeitszeitreduktion ohne Gehaltseinbußen und eine deutlich höhere Rendite als in der privaten Vorsorge

  • Anpassung des Arbeitszeitumfangs je nach Lebenssituation ohne Gehaltseinbuße und Verlust der Sozialversicherung
  • Chance auf Vorruhestand und damit Entlastung im Alter erhöht sich, da Altersteilzeitmodelle von vielen Arbeitgebern auf Dauer nicht mehr finanziert werden düften, während ein Lebensarbeitszeitkonto in der Regel auch für en Arbeitgeber attraktiv ist (siehe oben)
  • Teilzeit im Alter ohne größere Reduktion des Rentenanspruchs möglich
  • Privat gibt es kaum vergleichbare Vorsorgeoptionen mit ähnlichen Renditen, da
    • ein Unternehmen mit einem höheren Anlagevolumen immer bessere Konditionen (Ausgabeaufschlag, Verzinsung) erhält als eine Einzelperson
    • Die hohen Einsparungen durch das Lebensarbeitszeitkonto in der Regel eine Bezuschussung durch den Arbeitsgeber erlauben
    • Die Beschäftigten steuerlich profitieren können, da Teile des Einkommens aus dem Spitzensteuersatz verlagert werden.
  • Sabbaticals bzw. Reduzierung der Arbeitszeit können die Mitarbeiter vor Erschöpfung und Burnout schützen

Was machen wir bei unserer Beratung zum Lebensarbeitszeitkonto anders als andere?

Wir schaffen nicht nur ein Lebensarbeitszeitkonto, sondern eine aufeinander abgestimmte ganzheitliche Arbeitszeitsystematik

Als Beratungsspezialisten im Bereich Arbeitszeit haben wir nicht nur das Lebensarbeitszeitkonto (oder synonym: Zeitwertkonto, Langzeitkonto) im Blick sondern das gesamte Arbeitszeitsystem. Denn ein Langzeitkonto muss sich in die gesamte Zeitkontensystematik einbetten und auch klar von den betrieblich genutzten Zeitkonten abgrenzen. Außerdem sorgen wir mit unserem Beratungsansatz dafür, dass nur gewollte und produktive Arbeitszeiten auf Zeitkonten gutgeschrieben werden.

Im Unterschied zu vielen anderen Beratern, die auch in die Vermarktung von Produkten zur Administration und Anlage des in Lebensarbeitszeitmodellen gebundenen Kapitals involviert sind, fokussiert sich unsere Beratung ausschließlich auf die personalwirtschaftliche Zielrichtung und die betriebswirtschaftliche Effizienz des Lebensarbeitszeitmodells im Sinne unserer Kunden. Die ggf. benötigteExpertise im Hinblick auf Anlage, Insolvenzsicherung, Administration oder steuerliche Konsequenzen können wir durch unsere Vernetzung mit entsprechenden Experten bei Bedarf mit zusteuern.

Unser Partner, Burkhard Scherf, ist als stellvertretender Leiter des Fachkreises Personalwirtschaft langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten, ein von politischen und wirtschaftlichen Interessen unabhängiger Fachverband, dessen Ziel es ist, Zeitwertkontensysteme (also Lebensarbeitszeitmodelle) noch attraktiver zu machen, bei der Ausgestaltung solcher Modelle mitzuwirken und Aufklärung über Gestaltungsmöglichkeiten von Zeitwertkonten zu schaffen.

Welche Beratungsleistung bieten wir an?

Unser Beratungsportfolio: Von der Gestaltung eines Lebensarbeitszeitkontos bis zur Kosten-Nutzen-Rechnung

  • Umfassende Information zu den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Gestaltung von Lebensarbeitszeitmodellen
  • Klärung der personalwirtschaftlichen Zielsetzung und passende Ausgestaltung des Lebensarbeitszeitmodells (Einbringung, Bezuschussung, Entnahmemöglichkeiten etc.)
  • Einbettung des Lebensarbeitszeitmodells in die personalwirtschaftlichen Gesamtziele und die bereits vorhandenen Arbeitszeitkonten
  • Analyse der Einbringungsmöglichkeiten für Zeitbestandteile in ein Lebensarbeitszeitkonto
  • Demografieanalyse und Prognose der zukünftigen Altersstrukturentwicklung sowie der Entwicklung von Krankheits- und Vorruhestandskosten
  • Kosten-Nutzen-Rechnung für Lebensarbeitszeitkonten (Einsparung bei Lohnfortzahlung, Sozialplänen, Gehaltskosten vs. Kosten für Administration und ggf. Zuschüsse des Arbeitgebers zu Lebensarbeitszeitkonten)
  • Auswahl eines Anbieters zur Administration des Zeitwertkontos, zum Insolvenzschutz und zur Geldanlage

Wie funktioniert ein Lebensarbeitszeitkonto?

Die Regeln zum Auf- und Abbau eines Zeitwertkontos können Sie sehr frei definieren

Beschäftigte können grundsätzlich alle Entgeltbestandteile (Teile des Gehaltes, Prämien etc.), Urlaub jenseits des gesetzlichen Urlaubsanspruchs sowie Arbeitszeit aus Über- bzw. Mehrstunden (die in Geld umgerechnet werden) auf ein Lebensarbeitszeitkonto einzahlen. Welche Möglichkeiten konkret und in welchem Umfang möglich sein sollen, wird in der Vereinbarung zum Lebensarbeitszeitmodell (meist in Form einer Betriebsvereinbarung) festgelegt.

Lebensarbeitszeitkonto

Idealtypischer Verlauf eines Lebensarbeitszeitkontos über das Berufsleben

Je nach der getroffenen Regelung sind dann zeitlich begrenzte Teil- oder Komplettfreistellungen möglich, während derer die Entgelteinbuße vollständig oder teilweise aus dem Zeitwertkonto kompensiert wird, um ein lebensphasenorientiertes Arbeiten zu ermöglichen. So kann z.B. in jungen Jahren Kapital aufgebaut werden, um dann in einer Zeit der Kinderbetreuung ohne Gehaltseinbuße die Arbeitszeit zu reduzieren. Alternativ kann man ein Sabbatical für eine Weltreise oder eine längere Fortbildungsmaßnahme ebenfalls ohne Gehaltsverzicht in Anspruch nehmen. Später wird das Lebensarbeitszeitkonto wieder aufgebaut, um die Belastung im Vorruhestand zu reduzieren, was entweder als Vollfreistellung oder als gleitende Vorruhestandsregelung erfolgen kann, in der das Stundenvolumen sukzessive verringert wird.

Welche Risiken gibt es bei einem Lebensarbeitszeitkonto?

Die mit einem Lebensarbeitszeitkonto einhergehenden Risiken können durch eine sinnvolle Gestaltung und Berücksichtigung von Voraussetzungen beherrschbar gemacht werden

  • In Arbeitszeitsystemen ohne Steuerungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber (z.B. in ungeregelten Gleitzeitsystemen) besteht die Gefahr, dass ein Anreizsystem zum Aufbau von unproduktiven Arbeitszeiten auf Zeitkonten geschaffen wird. Dieses Risiko entsteht aber nicht erst mit der Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos, sondern auch mit jeglichem anderen (Gleit-) Zeitkonto. Grundsätzlich sollte in jedem Arbeitszeitsystem zunächst die Möglichkeit geschaffen werden, den Auf- und Abbau von Zeitkonten bedarfsgerecht zu steuern.
  • Oft haben Arbeitgeber auch die Befürchtung, dass gute Mitarbeiter früher in Rente gehen und dann fehlen, weil ihr wertvolles Know-how nicht kurzfristig ersetzt werden kann. Dieses Risiko besteht tatsächlich, allerdings kann ein Mitarbeiter alternativ auch privat eine Vorruhestandslösung anstreben und stellt dann den Arbeitgeber kurzfristig vor vollendete Tatsachen. Innerhalb eines Lebensarbeitszeitmodells kennt der Arbeitgeber das vom Mitarbeiter für eine Vorruhestandslösung verwendbare Kapitalvolumen, kann regelmäßige Gespräche über die geplante Verwendung führen und ggf. noch Einfluss auf die Gestaltung nehmen, um Wissen und Kompetenz des Mitarbeiters z.B. über eine gleitende Vorruhestandsregelung länger im Unternehmen zu binden. Auch besteht die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen den Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu verlängern und die Freistellung aus dem Zeitwertkonto in den Zeitpunkt danach zu verschieben. Damit bleibt der Mitarbeiter für das Unternehmen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter einsetzbar und der Mitarbeiter erhöht seine Rentenansprüche – eine klassische Win-Win-Situation.
  • Regelmäßig treffen wir in unserer Beratungspraxis auf Arbeitszeitkonten, die keine klare Zweckbestimmung haben und dadurch bei einer Betriebsprüfung als Zeitwertkonto eingestuft werden könnten, so dass dadurch ungewollt eine Insolvenzsicherungspflicht entstände. Im Falle einer Insolvenz könnte dann Geschäftsführern oder Vorständen auch eine persönliche Haftung für den fehlenden Insolvenzschutz treffen. Insofern kann auch ein nicht klar definiertes Zeitkontensystem ein erhebliches Risiko darstellen.

 

Was ist bei einem Lebensarbeitszeitkonto zu beachten?

Die Gestaltung von Lebensarbeitszeitkonten bzw. Zeitwertkonten unterliegt den Regelungen aus dem sogenannten „Flexi-II-Gesetz“

  • Eine Wertguthabenvereinbarung liegt vor, wenn
    • der Aufbau des Wertguthabens auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt,
    • diese Vereinbarung nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt,
    • Arbeitsentgelt in das Wertguthaben eingebracht wird, um es für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu entnehmen.
  • Ein Wertguthaben kann unter folgenden Bedingungen übertragen werden:
    • Wenn der neue Arbeitgeber das Wertguthaben in eine bei ihm vorhandene Vereinbarung übernimmt, kann der Mitarbeiter vom alten Arbeitgeber die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber verlangen
    • Wenn das Wertguthaben mindestens das sechsfache der monatlichen Bezugsgröße (z.Zt. ca. 19.000 €) umfasst, kann es auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden
    • Sonst Auszahlung als „Störfall“
  • Wenn das Wertguthaben eines Beschäftigten die Höhe der monatlichen Bezugsgröße (derzeit ca. 3.000 €) übersteigt, ist es gegen Insolvenz zu sichern.
  • Wertguthaben müssen gemäß dem „Gebot der sicheren Anlage“ angelegt werden

In der Gewinn- und Verlustrechnung und auch in der Liquidität wirken sich die Wertguthaben grundsätzlich so aus, als ob die dahinter stehenden Entgeltansprüche der Mitarbeiter unmittelbar ausgezahlt worden wären. In der Bilanzierung sind die Auswirkungen etwas komplexer. In den meisten Fällen ist aber eine Saldierung von Ansprüchen der Mitarbeiter und hinterlegtem Kapital möglich, so dass durch ein Lebensarbeitszeitmodell keine Bilanzverlängerung entsteht. Wertgewinne oder -verluste bei der Kapitalanlage können in der Handels- und Steuerbilanz je nach Form der gewählten Anlage zum Ausweis eines Ertrags bzw. Verlusts führen.

Weiterführende Informationen finden Sie im Gesetzestext zum Flexi II Gesetz.