SSZ Beratung Lebensarbeitszeitkonto Beratung

Beratung Lebens­arbeits­zeitkonto

Vermeiden Sie die typischen Fehler bei der Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos

30

Jahre Beratungserfahrung

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Kunden aus allen Branchen

500+

Projekte und Referenzen

Älterer Mann mit grauen Haaren sitzt entspannt auf einem Sofa und lächelt in die Kamera.

Warum sollte man ein Lebensarbeitszeitkonto einführen?

Ermöglichen Sie lebensphasenorientiertes Arbeiten, indem Mitarbeitende je nach Lebensphase Arbeitszeit reduzieren können, ohne dabei einen Gehaltsverlust zu haben. Schaffen Sie Entlastung im Alter durch flexible Vorruhestandslösungen und werden Sie als Arbeitgeber attraktiver.

Ihre Vorteile durch unsere Beratungsleistung zum Lebensarbeitszeitkonto

Welche Beratungsleistung bieten wir an?

Erfahren Sie, wie wir Sie bei der Einführung und Optimierung von Lebensarbeitszeitmodellen ganzheitlich unterstützen können.

Unsere Veranstaltungen zum Thema Lebensarbeitszeitkonto

Webinar: Praxisorientierte Gestaltung von Zeit- und Lebensarbeitszeitkonten

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Häufige Fragen zum Thema Lebensarbeitszeitkonto

Welche Risiken gibt es bei einem Lebensarbeitszeitkonto?

Die mit einem Lebensarbeitszeitkonto einhergehenden Risiken können durch eine sinnvolle Gestaltung und Berücksichtigung von Voraussetzungen beherrschbar gemacht werden

  • In Arbeitszeitsystemen ohne Steuerungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber (z.B. in ungeregelten Gleitzeitsystemen) besteht die Gefahr, dass ein Anreizsystem zum Aufbau von unproduktiven Arbeitszeiten auf Zeitkonten geschaffen wird. Dieses Risiko entsteht aber nicht erst mit der Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos, sondern auch mit jeglichem anderen (Gleit-) Zeitkonto. Grundsätzlich sollte in jedem Arbeitszeitsystem zunächst die Möglichkeit geschaffen werden, den Auf- und Abbau von Zeitkonten bedarfsgerecht zu steuern.
  • Oft haben Arbeitgeber auch die Befürchtung, dass gute Mitarbeiter früher in Rente gehen und dann fehlen, weil ihr wertvolles Know-how nicht kurzfristig ersetzt werden kann. Dieses Risiko besteht tatsächlich, allerdings kann ein Mitarbeiter alternativ auch privat eine Vorruhestandslösung anstreben und stellt dann den Arbeitgeber kurzfristig vor vollendete Tatsachen. Innerhalb eines Lebensarbeitszeitmodells kennt der Arbeitgeber das vom Mitarbeiter für eine Vorruhestandslösung verwendbare Kapitalvolumen, kann regelmäßige Gespräche über die geplante Verwendung führen und ggf. noch Einfluss auf die Gestaltung nehmen, um Wissen und Kompetenz des Mitarbeiters z.B. über eine gleitende Vorruhestandsregelung länger im Unternehmen zu binden. Auch besteht die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen den Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu verlängern und die Freistellung aus dem Zeitwertkonto in den Zeitpunkt danach zu verschieben. Damit bleibt der Mitarbeiter für das Unternehmen bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter einsetzbar und der Mitarbeiter erhöht seine Rentenansprüche – eine klassische Win-Win-Situation.
  • Regelmäßig treffen wir in unserer Beratungspraxis auf Arbeitszeitkonten, die keine klare Zweckbestimmung haben und dadurch bei einer Betriebsprüfung als Zeitwertkonto eingestuft werden könnten, sodass dadurch ungewollt eine Insolvenzsicherungspflicht entstünde. Im Falle einer Insolvenz könnte dann Geschäftsführern oder Vorständen auch eine persönliche Haftung für den fehlenden Insolvenzschutz treffen. Insofern kann auch ein nicht klar definiertes Zeitkontensystem ein erhebliches Risiko darstellen.

Zuletzt aktualisiert am 16.01.25 von SSZ Beratung Admin.

Was ist bei einem Lebensarbeitszeitkonto zu beachten?

Die Gestaltung von Lebensarbeitszeitkonten bzw. Zeitwertkonten unterliegt den Regelungen aus dem sogenannten „Flexi-II-Gesetz“

  • Eine Wertguthabenvereinbarung liegt vor, wenn
    • der Aufbau des Wertguthabens aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt,
    • diese Vereinbarung nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt,
    • Arbeitsentgelt in das Wertguthaben eingebracht wird, um es für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu entnehmen.
  • Ein Wertguthaben kann unter folgenden Bedingungen übertragen werden:
    • Wenn der neue Arbeitgeber das Wertguthaben in eine bei ihm vorhandene Vereinbarung übernimmt, kann der Mitarbeiter vom alten Arbeitgeber die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber verlangen
    • Wenn das Wertguthaben mindestens das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße (z.Zt. ca. 19.000 €) umfasst, kann es auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden
    • Sonst Auszahlung als „Störfall“
  • Wenn das Wertguthaben eines Beschäftigten die Höhe der monatlichen Bezugsgröße (derzeit ca. 3.000 €) übersteigt, ist es gegen Insolvenz zu sichern.
  • Wertguthaben müssen gemäß dem „Gebot der sicheren Anlage“ angelegt werden

In der Gewinn- und Verlustrechnung und auch in der Liquidität wirken sich die Wertguthaben grundsätzlich so aus, als ob die dahinter stehenden Entgeltansprüche der Mitarbeiter unmittelbar ausgezahlt worden wären. In der Bilanzierung sind die Auswirkungen etwas komplexer. In den meisten Fällen ist aber eine Saldierung von Ansprüchen der Mitarbeiter und hinterlegtem Kapital möglich, sodass durch ein Lebensarbeitszeitmodell keine Bilanzverlängerung entsteht. Wertgewinne oder -verluste bei der Kapitalanlage können in der Handels- und Steuerbilanz je nach Form der gewählten Anlage zum Ausweis eines Ertrags bzw. Verlusts führen.

Weiterführende Informationen finden Sie im Gesetzestext zum Flexi II Gesetz.

Zuletzt aktualisiert am 20.01.25 von SSZ Beratung Admin.