Entlastungstarifvertrag

Entlastungs­tarifvertrag im Gesundheits­wesen

Angestellte im Klinikbereich – Ausgleichstage bei Belastung

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Entlastungstarifvertrag

Was versteht man unter einer Entlastungstarifvereinbarung im Gesundheitswesen?

Pflegekräfte in den Krankenhäusern beklagen häufig eine Überlastung aufgrund einer zu geringen Personalbesetzung in Relation zur Belegung der Stationen. Daher schließen die Gewerkschaften (federführend Ver.di) mit den Krankenhäusern sogenannte Entlastungsvereinbarungen. In diesen Entlastungsvereinbarungen wird festgelegt, welche Sollbesetzung der einzelnen Stationen und Funktionsbereiche in Abhängigkeit von der Belegungssituation oder der Anzahl geplanter Operationen erreicht werden soll. Bei der Sollbesetzung wird auch noch zwischen einzelnen Qualifikationen wie z.B. examinierte Pflegekräfte oder Aushilfskräfte unterschieden.

Diese Sollbesetzung muss dann mit der tatsächlich vorhandenen personellen Besetzung verglichen werden. Ergibt sich aus diesen Berechnungen eine Unterdeckung, erhalten die davon betroffenen Beschäftigten bezogen auf die Dauer der Unterbesetzung Gutschriften, z.B. in Form von Punkten. Ab einer gewissen Anzahl Punkte erhalten die Mitarbeitenden Zeitgutschriften, um durch Freizeit die Zusatzbelastung auszugleichen.

Häufige Fragen zum Thema Entlastungstarifvereinbarung

Gilt die Entlastungsvereinbarung für alle Krankenhäuser?

Nein, aktuell gibt es keinen flächendeckenden Abschluss, sondern eher Abschlüsse mit einzelnen Kliniken. Die erste verbindliche Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen wurde zwischen Ver.di und dem Universitätsklinikum Schleswig Holstein und Vivantes geschlossen. Seit dem 1.1.2025 gibt es auch einen Abschluss für alle sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen (Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln, Münster). Es ist zu erwarten, dass die Gewerkschaften auf weitere Abschlüsse drängen werden.

Zuletzt aktualisiert am 20.01.25 von SSZ Beratung Admin.

Gibt es eine Mustervereinbarung für eine Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen?

Nein. Bis dato wurde mit jedem Haus eine eigene Vereinbarung abgeschlossen und die Vereinbarungen sind inhaltlich nicht identisch. Je nach Bewertungslogik kann die Umsetzung einer Vereinbarung einfach oder schwieriger sein. Sollten Sie eine Entlastungsvereinbarung abschließen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Häusern abzustimmen, die sowohl eine Entlastungsvereinbarung abgeschlossen als auch ein IT-Tool für die Umsetzung einsetzen. Aktuell sind 8 von 10 der betroffenen Häuser Kunden von SSZ. Daher haben wir einen Überblick über alle Lösungen und können mögliche Lösungen aufzeigen, die bereits heute von Systemen abgedeckt werden können.

Zuletzt aktualisiert am 20.01.25 von SSZ Beratung Admin.