Gilt die Entlastungsvereinbarung für alle Krankenhäuser?
Nein, aktuell gibt es keinen flächendeckenden Abschluss, sondern eher Abschlüsse mit einzelnen Kliniken. Die erste verbindliche Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen wurde zwischen Ver.di und dem Universitätsklinikum Schleswig Holstein und Vivantes geschlossen. Seit dem 1.1.2025 gibt es auch einen Abschluss für alle sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen (Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln, Münster). Es ist zu erwarten, dass die Gewerkschaften auf weitere Abschlüsse drängen werden.
Zuletzt aktualisiert am 20.01.25 von SSZ Beratung Admin.
Gibt es eine Mustervereinbarung für eine Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen?
Nein. Bis dato wurde mit jedem Haus eine eigene Vereinbarung abgeschlossen und die Vereinbarungen sind inhaltlich nicht identisch. Je nach Bewertungslogik kann die Umsetzung einer Vereinbarung einfach oder schwieriger sein. Sollten Sie eine Entlastungsvereinbarung abschließen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Häusern abzustimmen, die sowohl eine Entlastungsvereinbarung abgeschlossen als auch ein IT-Tool für die Umsetzung einsetzen. Aktuell sind 8 von 10 der betroffenen Häuser Kunden von SSZ. Daher haben wir einen Überblick über alle Lösungen und können mögliche Lösungen aufzeigen, die bereits heute von Systemen abgedeckt werden können.
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