Familienpflegezeitgesetz und Auswirkungen auf Zeitwirtschaftssysteme

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31.01.16

SSZ Beratung

(Autor: Dr. Burkhard Scherf, Auszug aus der Veröffentlichung in "HR Performance", 1/2012) Das Familienpflegezeitgesetz unterstützt die Möglichkeit, eine temporäre Verkürzung der Arbeitszeit für den Mitarbeiter durch ein negatives Wertguthaben finanziell teilweise zu kompensieren, indem es dem Arbeitgeber die Vorfinanzierung abnimmt und ihn vor dem Kredit-Ausfallrisiko schützt: Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gewährt dem Arbeitgeber einen zinslosen Kredit in Höhe der Aufstockung auf das monatliche Entgelt. Verlässt der Arbeitnehmer in der Nachpflegephase den Arbeitgeber und kommt anschließend seiner Pflicht zur Rückzahlung der Aufstockungsbeträge aus der Pflegephase nicht nach, wird dem Arbeitgeber der Kredit des Bundesamts erlassen. Eine Familienpflegezeitversicherung kann zusätzlich das Risiko des Todes oder der Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers absichern. Es gibt auf Basis des Gesetzes drei grundsätzliche Wege, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer die vorübergehende Arbeitszeitreduzierung mit Entgeltaufstockung aufgrund der Pflege eines Familienangehörigen miteinander vereinbaren können:

  1. Die Entgeltaufstockung wird aus einem bereits bestehenden Wertguthaben gemäß Flexi II finanziert – dieser Weg bestand auch vor Verabschiedung des Familienpflegezeitgesetzes schon und kann unverändert weiter genutzt werden.
  2. Die Entgeltaufstockung und ihr Ausgleich in der Nachpflegephase werden über ein in Zeit geführtes Arbeitszeitkonto abgerechnet.
  3. Durch die Entgeltaufstockung entsteht ein negatives, in Geld geführtes Wertguthaben, das in der Nachpflegephase in Geld (Entgeltabzug) ausgeglichen wird.

Aus den drei Durchführungswegen entstehen jeweils unterschiedliche Anforderungen an ein Zeitwirtschaftssystem, das die Umsetzung unterstützen soll. Dies wollen wir am folgenden Beispiel beschreiben. Möchten Sie mehr wissen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie den Autor oder fordern Sie den kompletten Artikel als PDF-Dokument an!

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