Argumente bitte: Pro und Contra Langzeitkonten

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31.01.16

SSZ Beratung

(Autor: Dr. Burkhard Scherf, Auszug aus der Veröffentlichung in Personalwirtschaft, Sonderheft 07/2009, S. 24 ff.) Die einen sind begeistert, die anderen schütteln abwertend den Kopf - wie bei vielen Dingen im Leben, so scheiden sich auch beim Instrument der Zeitwertkonten die Geister. Arbeitszeitexperte Dr. Burkhard Scherf, ein Verfechter der Langzeitkonten, hat sich mit den Argumenten der Kritiker auseinandergesetzt. In verschiedenen Publikationen wurde in der jüngeren Vergangenheit der Nutzen von Langzeitkonten grundsätzlich in Frage gestellt. Von anderer Seite wurden Langzeitkonten unter anderem als Mittel für die Vermeidung von Steuern und Sozialabgaben empfohlen - dies hat sich aber spätestens mit dem Flexigesetz II erübrigt. Per se sind Langzeitkonten weder gut noch schlecht. Ob sie vorteilhaft sind, hängt vor allem davon ab, wie sie im konkreten Einzelfall ausgestaltet werden. Attraktiv sind Langzeitkonten, weil sie sehr flexible Möglichkeiten zur Begegnung der mit dem demografischen Wandel der Gesellschaft einhergehenden Probleme bieten und gleichzeitig auch für Mitarbeiter attraktiv gestaltet werden können (zum Beispiel Nutzung zur Unterlegung von Sabbaticals, Elternzeit oder Vorruhestand). Nachfolgend werden einige Argumente der Kritiker an Langzeitkonten diskutiert. Die genannten Argumente 1-4 beziehen sich auf Michael Weidinger („Langzeitkonten im Abseits", in: HR-Services, April 2008), die Argumente 5-9 auf Andreas Hoff („Warum auf Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten verzichtet werden sollte", in: WSI-Mitteilungen 11/2007). In dieser Diskussion setzen wir voraus, dass wir über ein sinnvoll konstruiertes Langzeitkonten-Modell sprechen, das heißt:

  • Die Langzeitkonten sind in eine Gesamt-Systematik von Zeitkonten eingebettet, die auch kurzfristige Zeitkonten und betrieblich nutzbare Beschäftigungssicherungskonten umfasst.
  • Alle Zeitkonten unterliegen einer bedarfsorientierten Steuerung der Arbeitszeit, es gibt also keine Beliebigkeit der Nutzung von Zeitkonten.

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