Anforderungen an Zeitwirtschaftssysteme durch Flexi II
31.01.16
(Autor: Dr. Burkhard Scherf, Auszug aus der Veröffentlichung in Lohn+Gehalt, Sonderdruck zu Heft 1/2009, S. 14 ff.) Das „Flexigesetz II“ einerseits und die betriebswirtschaftlichen Anforderungen an eine bedarfsgerechte Arbeitszeitgestaltung andererseits erfordern eine saubere Strukturierung und Trennung verschiedener Zeitkonten. Zunächst einmal müssen Zeitguthaben, die in eine Wertguthabenvereinbarung gemäß Flexigesetz II einfließen sollen, von den übrigen Zeitkonten separiert werden, die der flexiblen und bedarfsgerechten Gestaltung der betrieblich erforderlichen Arbeitszeiten dienen. Bei den betrieblich benötigten Arbeitszeitkonten sind in der Regel wiederum Unterschiede im Hinblick auf die Art der Nutzung zu berücksichtigen. So werden in vielen Unternehmen Zeitkonten zum Ausgleich kurzfristiger (z.B. saisonaler) Bedarfsschwankungen und parallel dazu Langzeitkonten benötigt, die dem Ausgleich langfristiger konjunktureller Zyklen dienen. Die daraus resultierenden Anforderungen an Zeitwirtschaftssysteme im Hinblick auf die Verwaltung der unterschiedlichen Zeitkonten sollen in diesem Beitrag beschrieben werden. Wir gehen dabei von einem konkreten Beispiel zur Nutzung dreier unterschiedlicher Zeitkonten in einem Unternehmen aus und beschreiben, welche Anforderungen an ein Zeitwirtschaftssystem daraus resultieren. Abschließend werden einige Use Cases beschrieben, mit deren Hilfe die Eignung von Zeitwirtschaftssystemen für die Abbildung solcher Funktionen überprüft werden kann. Möchten Sie mehr wissen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie den Autor oder fordern Sie den kompletten Artikel als PDF-Dokument an! Finden Sie hier mehr Informationen zum Thema Arbeitszeitberatung.
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