Was sagt das Arbeitszeitgesetz?

Was sind die wichtigsten Festlegungen im Arbeitszeitgesetz?

Tägliche Arbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit darf in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, sofern die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten bzw. 24 Wochen 8 Stunden nicht überschreitet. Werktage im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind die Tage von Montag bis Samstag (ausgenommen gesetzliche Feiertage), so dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bis zu 48 Stunden betragen kann.

Pausen

Nach 6 Stunden Arbeit muss eine Pause von 30 Minuten stattfinden, nach 9 Stunden zusätzlich nochmal eine Pause von 15 Minuten. Die Pausen können in Zeitabschnitten von jeweils 15 Minuten genommen werden.

Ruhezeit

Nach Beendigung der Arbeit muss eine Ruhezeit von mindesten 11 Stunden bis zur Wiederaufnahme der Arbeit eingehalten werden.

Arbeitszeit für Schicht- und Nachtarbeiter

Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Es wird also gesetzlich eine ergonomische Gestaltung von Schichtplänen gefordert.

Gesetzesverstöße

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro je Verstoß geahndet werden.

Ausnahmeregelungen

Es gibt eine Reihe von Ausnahmeregelungen für die verschiedensten Tatbestände, z.B.:

  • Arbeit am Sonn- und Feiertag
  • Verlängerte Arbeitszeiten in Verbindung mit Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst
  • Schichten von bis zu 12 Stunden Dauer im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb am Sonntag

Hier sind jedoch jeweils die damit verbundenen Voraussetzungen genau zu prüfen.