Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen einfach per Software verwalten
Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen
Was versteht man unter einer Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen?
Pflegekräfte in den Krankenhäusern beklagen häufig eine Überlastung aufgrund einer zu geringen Personalbesetzung in Relation zur Belegung der Stationen. Daher schließen die Gewerkschaften (federführend Ver.di) mit den Krankenhäusern sogenannte Entlastungsvereinbarungen. In diesen Entlastungsvereinbarungen wird festgelegt, welche Sollbesetzung der einzelnen Stationen und Funktionsbereiche in Abhängigkeit von der Belegungssituation oder der Anzahl geplanter Operationen erreicht werden soll. Bei der Sollbesetzung wird auch noch zwischen einzelnen Qualifikationen wie z.B. Examinierte Pflegekräfte oder Aushilfskräfte unterschieden.
Diese Sollbesetzung muss dann tagesgenau mit der tatsächlich vorhandenen personellen Besetzung verglichen werden. Ergibt sich aus diesen Berechnungen eine Unterdeckung, erhalten die davon betroffenen Beschäftigten bezogen auf die Dauer der Unterbesetzung Gutschriften, z.B. in Form von Punkten. Ab einer gewissen Anzahl Punkte erhalten die Mitarbeitenden Zeitgutschriften, um durch Freizeit die Zusatzbelastung auszugleichen.
Ihr Nutzen durch unsere Software zur Entlastungsvereinbarung
Unterbesetzung erkennen
Vergleichen Sie die Ist- mit der Sollbesetzung und erkennen Sie potenzielle Unterbesetzungen
Überlastung vermeiden
Vergleichen Sie die Besetzungssituation der einzelnen Stationen im Plan oder im aktuellen Ist und kompensieren Sie so Unterbesetzungen einer Station mit etwaigen Überbesetzungen aus anderen Bereichen
Kosten und Kapazität sparen
Durch die Vermeidung von Unterbesetzungen verhindern Sie das Entstehen von Zeitguthaben und damit weitere Unterbesetzungen in der Zukunft
Administration automatisieren
Konnten Unterbesetzungen nicht verhindert werden, ermittelt das System automatisch die resultierenden Punkte und damit verbundenen Zeitgutschriften je MitarbeiterIn
Transparenz erhalten
Reports zeigen an, wann und wo Unterbesetzungen häufig auftreten und bilden die Basis für gezielte Maßnahmen, um diese in Zukunft zu vermeiden
Ihr Nutzen durch unsere Expertise im Thema Entlastungsvereinbarung
Unterstützung beim Abschluss einer Entlastungsvereinbarung
Die Maßstäbe für eine zur jeweiligen Belegungssituation passenden personellen Besetzung sind nicht ganz einfach zu beschreiben. Daher gibt es unterschiedliche Ansätze, nach welchen Kriterien Unterbesetzungen erkannt und wie sie ggf. in einen Freizeitanspruch umgerechnet werden. Je nach gewähltem Verfahren entstehen unterschiedliche wirtschaftliche Auswirkungen und die Umsetzung der Vereinbarungen kann technisch komplizierter werden. Auf Basis unserer Erfahrungen aus der technischen Umsetzung unterschiedlicher Entlastungsvereinbarungen können wir sie auch beratend unterstützen bei der effizienten und umsetzungsfreundlichen Ausgestaltung solcher Vereinbarungen.
Begleitung bei der Umsetzung
Unsere Berater unterstützen Sie bei der Analyse der vorhandenen Daten bis hin zur Konfiguration und Schulung des Systems.
Sie haben Fragen zur Entlastungsvereinbarung oder wünschen eine Webpräsentation? Wir helfen gerne weiter!
Rufen Sie uns unverbindlich an unter +49 89 43737 259 oder teilen Sie uns Ihre Wünsche über unser Kontaktformular mit.
Name, Unternehmen und E-Mail genügt. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Unsere Software zur Administration der Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen
Welche Daten werden benötigt?
Für die Umsetzung einer Entlastungsvereinbarung werden folgende Daten benötigt:
Arbeitszeiten (auf jeden Fall Ist-Daten, besser auch die geplanten Dienste)
Mitarbeiterdaten (Personalnummer, Qualifikation, Beschäftigungsgrad) – Namen werden nicht benötigt
Abhängig vom Inhalt der Vereinbarung können weitere Daten hinzukommen
Grundsätzlich können diese Daten aus beliebigen Systemen importiert werden.
Welche Berechnungslogiken werden unterstützt?
Beispiele für Berechnungslogiken:
Je Arbeitsqualifikation und Station kann eine individuelle Punktestaffel zur Berechnung der erreichbaren Punktegutschriften definiert werden.
Bei der Unterschreitung eines relativen Schwellwertes (z.B.: Maximal 5 Patienten je anwesender Pflegekraft) können zwei Grenzwerte berücksichtigt werden. „Ab der ersten Unterschreitung X Punkte, ist die Unterschreitung größer als xy%, dann Y Punkte“
Punkte können relativ berechnet werden: Anteilig für die geleistete Zeit innerhalb einer Belastungsschicht erhält eine MitarbeiterIn 0-100% eines Punktes. Z.B. „MA der Qualifikation XY erhalten 1/3 der maximal erreichbaren Punktzahl“
Punkte können auch zeitunabhängig als absoluter Wert vergeben werden: Z.B. „Ab einer Unterschreitung von mehr als 50% der Vorgabe erhält jeder MA pauschal 2 Punkte“
Weitere vereinbarungsspezifische Berechnungsmodelle können hinzugefügt werden
Sie haben Fragen zur Entlastungsvereinbarung oder wünschen eine Webpräsentation? Wir helfen gerne weiter!
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Welche Reports gibt es, um die Entlastungvereinbarung zu überwachen?
Anzahl Belastungsschichten je Station vs. Anzahl Gesamtschichten in einem Monat
Übersicht aller Belastungsschichten und Gründe der Belastung
Punkteübersicht je MitarbeiterIn insgesamt und je Monat
Darstellung von unterschiedlichsten Kennzahlen pro Jahr als Heatmap (z.B. Belastungschichten, Bettenbelegung, …)
Viele weitere Reports lassen sich definieren. Die transparente Darstellung von Informationen und Berechnungsergebnissen ist eine grundsätzliche Stärke unseres Systems.
Was sind die Rahmenbedingungen zum Betrieb der Software zur Entlastungsvereinbarung?
Einfache Installation in der Cloud. Sie benötigen nur einen Browser im aktuellen Releasestand, um die Software nutzen zu können
Installation auf hauseigenem Server ist auf Wunsch ebenfalls möglich
Einfaches Abo-Modell, jederzeit kündbar, daher keine große Vorabinvestition
Inbetriebnahme und Schulung für Vereinbarungen mit ähnlichen Inhalten wie den bestehenden Entlastungstarifverträgen in wenigen Tagen möglich
Releasefähiges Standardsystem, in dem Anpassungen für spezifische Berechnungslogiken innerhalb des Standards möglich sind
Häufig gestellte Fragen zur Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen
Gilt die Entlastungsvereinbarung für alle Krankenhäuser?
Nein, aktuell gibt es keinen flächendeckenden Abschluss, sondern eher Abschlüsse mit einzelnen Kliniken. Die erste verbindliche Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen wurde zwischen Ver.di und dem Universitätsklinikum Schleswig Holstein geschlossen, Vivantes in Berlin steht kurz vor einem Abschluss. Man kann allerdings davon ausgehen, dass die Gewerkschaften über kurz oder lang entweder mit den großen Häusern oder auch in der Fläche auf weitere Abschlüsse drängen werden.
Gibt es eine Mustervereinbarung für eine Entlastungsvereinbarung im Gesundheitswesen?
Nein. Bis dato wurde mit jedem Haus eine eigene Vereinbarung abgeschlossen und die Vereinbarungen sind inhaltlich nicht identisch. Je nach Bewertungslogik kann die Umsetzung einer Vereinbarung einfach oder schwieriger sein. Sollten Sie eine Entlastungsvereinbarung abschließen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Häusern abzustimmen, die sowohl eine Entlastungsvereinbarung abgeschlossen als auch ein IT-Tool für die Umsetzung einsetzen. Wenn Sie sich an diesen Lösungen orientieren, ist die Möglichkeit der Umsetzung garantiert und Kosten für Systemanpassungen können vermieden werden.