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Das Arbeitszeitgesetz muss allen Beschäftigten gerecht werden

(Artikel von Guido Zander, Geschäftsführender Partner der SSZ Beratung, in HR Performance, Ausgabe 3/2023)

Arbeitszeitgesetz – Arbeitnehmerschutz oder Relikt aus dem letzten Jahrhundert?

Aktuell wird zwischen der SPD und CDU/FDP über die Art der Umsetzung des EuGh-Urteils in deutsches Recht gestritten. Das BMAS hat einen Entwurf für eine Umsetzung vorgelegt, der der CDU zu weit geht und die wiederum einen eigenen Vorschlag präsentiert hat. Bevor ich eine mögliche Lösung aufzeige, möchte ich nochmal darlegen, worum es eigentlich geht.

Worum geht es im EuGh- und BAG-Urteil?

Der Europäische Gerichtshof hat im Mai 2019 entschieden, „dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten, ein (i) objektives, (ii) verlässliches und (iii) zugängliches System einzuführen, mit dem die von dem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.“ Der EuGh machte keine Vorgabe, dass ein Zeitkonto geführt werden muss oder dass die Erfassung elektronisch zu erfolgen hat. Außerdem hatte das Urteil Öffnungsklauseln dahingehend, dass kleine Unternehmen und Mitarbeitende, die ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich bestimmen können, von der Erfassungspflicht befreit werden können. Aber solange dieses Urteil nicht in geltendes deutsches Recht umgesetzt wird, gibt es auch keine Erfassungspflicht.

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