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Flexi II definiert im wesentlichen das Entstehen von Wertguthaben, das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses in Zeiten der Freistellung sowie die Kriterien zur Führung und Insolvenzsicherung von Wertguthaben. Durch die neue Definition eines Wertguthabens in Flexi II ist die Existenz eines Wertguthabens in erster Linie abhängig von der Zweckbestimmung der zugehörigen schriftlichen Vereinbarung.
Entscheidend für das Entstehen von Wertguthaben aus Arbeitszeitvereinbarungen ist somit der Verwendungszweck eines Zeitguthabens. Zeitkonten, die für den Ausgleich betrieblicher Bedarfsschwankungen genutzt werden, führen nicht zum Entstehen von Wertguthaben. Allerdings muss dieser angestrebte Verwendungszweck auch aus der zugehörigen schriftlichen Vereinbarung hervorgehen.
Konkret heißt dies, dass durch Flexi II bestehende Zeitkonten automatisch zu Wertkonten werden können, wenn der Verwendungszweck nicht schriftlich vereinbart und in der Praxis nachgewiesen werden kann. Damit unterliegen sie automatisch einem Zwang zur Insolvenzsicherung.
Kommt es aufgrund nicht geeigneten oder nicht ausreichenden Insolvenzschutzes zu einem Verlust oder einer Verringerung des Wertguthabens, haftet der Arbeitgeber, bei juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit deren Organe, für den entstandenen Schaden. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn Arbeitgeber bzw. seine Organe den Schaden nicht zu vertreten haben.
Im Klartext heißt dies, dass Geschäftsführer, Vorstände etc. mit Ihrem Privatvermögen für den entstandenen Schaden haften.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass dies vielen in dieser Konsequenz nicht klar ist, weshalb es nach unserer Beobachtung noch viele Arbeitszeitvereinbarungen gibt, die nicht den Flexi II Kriterien entsprechen.
Wenn Sie sich daher nicht sicher sein sollten, ob Ihre Zeitkonten Flexi II-konform sind, machen Sie unseren Flexi II Quickcheck. D.h. Sie senden uns Ihre Arbeitszeitvereinbarungen und wir überprüfen diese im Hinblick auf Flexi II - und dies zu einem garantierten Festpreis.
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Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben bzw. Interesse an unserem Flexi II Quickcheck, dann kontaktieren Sie uns hier oder rufen Sie uns an.
Tel. +49 89. 43737.259
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