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In jedem Fall ist es richtig, dass Sie in die Richtung Zeitwertkonten denken, da Sie bei großen Guthaben ein Zeitwertkonten ohnehin gesetztlich verpflichtet sind, diese Guthaben gegen Insolvenz zu sichern (§7b SGB IV). Bevor Sie diese einführen, sollten Sie erstmal analysieren, ob die Überstunden auf den Zeitkonten wirklich produktive Stunden sind. Wenn nicht, empfehlen wir, vor der Einführung von Zeitwertkonten Steuerungsmechanismen für Zeitkonten zu etablieren.
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