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Willkommen bei Dr.Scherf Schütt & Zander
Zeitwertkonten

In unserem Unternehmen fallen jährlich viele Überstunden an. Diese Überstunden möchten wir nun zum Teil auf Langzeitkonten buchen, um den Mitarbeitern den gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Was ist zu beachten?

In jedem Fall ist es richtig, dass Sie in die Richtung Zeitwertkonten denken, da Sie bei großen Guthaben ein Zeitwertkonten ohnehin gesetztlich verpflichtet sind, diese Guthaben gegen Insolvenz zu sichern (§7b SGB IV). Bevor Sie diese einführen, sollten Sie erstmal analysieren, ob die Überstunden auf den Zeitkonten wirklich produktive Stunden sind. Wenn nicht, empfehlen wir, vor der Einführung von Zeitwertkonten Steuerungsmechanismen für Zeitkonten zu etablieren.

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Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns hier oder rufen Sie uns an.

Tel. +49 89. 437. 37. 259

 

 

 

 

 

 

 

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