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Langzeit- bzw. Lebensarbeitszeitkonten spielen im Bereich der Vorruhestandsregelung eine immer größere Rolle, da sie sowohl für Unternehmen als auch Mitarbeiter viele Vorteile bieten (Steuervorteile in der Ansparphase, Deckung der Vorruhestandskosten nach Abschaffung der Altersteilzeit…). Zu beachten sind im wesentlichen zwei Punkte:
- Es gibt viele rechtliche Aspekte bei der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten, z.B. die Insolvenzsicherung der Wertguthaben etc. zu beachten. Bitte beachten Sie, dass die Notwendigkeit zum Insolvenzschutz nicht nur durch den Kontentyp (z.B. Langzeitkonto), sondern viel mehr von den Kontenständen abhängen. D.h. wenn Sie viele STunden auf Kurzzeitkonten angesammelt haben, müssen Sie auch hier schon über insolvenzsichernde Maßnahmen nachdenken.
- Der Aufbau der Zeitkonten muss klar geregelt sein, um zu verhindern, dass durch den Anreiz des Vorruhestandes von Mitarbeiter gesteuerte unproduktive Arbeitszeiten auf das Konto laufen
Beide Punkte sind in Summe sehr komplex, aber gut lösbar, daher sollten Sie für diese Themen unbedingt Experten hinzuziehen.
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